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Urteil: SWR will Rundfunkgebühr für Lautsprecher - Gericht lehnt ab

Wenn in den Kabinen eines Sonnenstudios zusätzliche Radiolautsprecher angebracht sind, brauchen dafür keine eigenen Rundfunkgebühren bezahlt zu werden.

Mainz - Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Mainz einem Sonnenstudiobetreiber mit seiner Klage gegen einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) recht (Az.: 4 K 835/06.MZ). Der SWR hatte dem Firmeninhaber nach Gerichtsangaben für sieben Kabinenlautsprecher einen rückwirkenden Bescheid über 2160 Euro zugestellt. Der Sender habe die Auffassung vertreten, dass die Lautsprecher jeweils gebührenpflichtige "Hörstellen" seien, weil sie nicht an der Decke, sondern jeweils an der Kabinenwand angebracht seien. Sie dienten deshalb nicht zu Beschallung des Studios, sondern nur zur Beschallung der einzelnen Kabinen.

Dazu erklärten die Richter, die Lautsprecher an den Wänden der nach oben offenen Kabinen seien als "einheitliche Hörstelle" anzusehen. Außerdem komme es bei der rechtlichen Bewertung nicht nur auf den Wortlaut des Rundfunkgebührenstaatsvertrages an, sondern auch auf eine lebensnahe Betrachtungsweise und - angesichts von 7,2 Millionen Rundfunkteilnehmern im Bereich des SWR - auf die "Praktikabilität der Gebührenerhebung". (tso/dpa)

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