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Urteil: Tagesschau-Sprecherin Eva Herman genötigt - Geldstrafe

Ein 64-jähriger Fotograf ist vom Amtsgericht Rostock wegen Nötigung und Beleidigung der Tagesschau-Sprecherin Eva Herman zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden.

Rostock - Das Amtsgericht Rostock hat einen 64-jährigen Fotografen wegen versuchter Nötigung und Beleidigung der Tagesschau- Moderatorin Eva Herman zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Das Gericht befand ihn am Mittwoch für schuldig, Herman und eine ihrer NDR-Kolleginnen im Jahr 2005 mit mehreren SMS, Faxen und E- Mails sexuellen Inhalts belästigt und herabgewürdigt zu haben. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einem typischen Fall des Stalkings.

Die Versuche der Kontaktaufnahme mit den Moderatorinnen waren auch erfolgt, nachdem der Mann ein Unterlassungsschreiben des NDR erhalten und dem auch zugestimmt hatte. Zu einem Kontakt zwischen den Moderatorinnen und dem Mann, der eigenen Angaben zufolge Hartz-IV- Empfänger ist, war es nie gekommen. Er entschuldigte sich bei Herman und ihrer Kollegin, jedoch ausdrücklich ohne ein Schuldeingeständnis.

Er habe die Tatsache, dass Herman trotz technischer Möglichkeiten die SMS-Annahme nicht blockiert habe, als Duldung verstanden. Er gab vor, dass er die Telefonnummern der Moderatorin von ihr selbst erhalten habe. Der Mann, der sich selbst als interessante Persönlichkeit und einzigartig bezeichnete, kündigte an, er wolle die nächste Instanz anrufen. (tso/dpa)

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