zum Hauptinhalt
327025_0_d6632d8b.jpg

© dpa

Urteil: Von hoher Warte

Prinz Ernst August hat am Dienstag vor Gericht im Grundsatz Recht bekommen – aber das reicht ihm noch lange nicht.

„Tja“, sagt der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter nach zwei Stunden, faltet die Hände auf dem Tisch vor sich und sinkt tiefer in seinen Stuhl: „Ein nicht so ganz befriedigendes Ergebnis.“ Eben hat er zusammen mit seinen beiden Schöffen vor dem Landgericht Hildesheim den Neffen von Königin Elizabeth II, Ernst August Prinz von Hannover, in Abwesenheit verurteilt und ihm damit zugleich recht gegeben. Von der gefährlichen Körperverletzung mit einem Schlagring sind nur noch zwei Ohrfeigen übrig geblieben. Ernst August muss dafür eine Geldstrafe zahlen: 40 Tagessätze à 5000 Euro. Genau dies hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert.

Zehn Jahre und zwei Monate nach der Tat hat Ernst August erreicht, dass das Gericht ihm in seiner Darstellung folgt. Und dennoch verkündet sein Verteidiger Hans Wolfgang Euler nach der Urteilsverkündung, dass sein Mandant in Revision gehen wird. Eulers Augen blitzen gefährlich, als er das sagt.

Nach 27 Verhandlungstagen und 15 Aussagen von Zeugen, die extra aus Kenia eingeflogen wurden, kommt die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zu dem Schluss, dass sich die folgenschwere Begegnung in der Nacht des 14. auf den 15. Januar 2000 auf der kenianischen Insel Lamu dem Discobesitzer aus Bayern wohl so zugetragen haben wird, wie es Ernst August seit jeher darstellt. Brunlehners Darstellung eines brutal prügelnden Prinzen sei jedenfalls nicht beweisbar.

Kurz vor Mitternacht war Brunlehner damals mit dem Boot nach Shela gekommen, um mit zwei kenianischen Beamten den Lärm zu messen, der von seiner Disco auf der gegenüberliegenden Insel Manda herüberschallte. Die Stranddisco nervte mit Laserstrahler und lauter Musik Inselbewohner wie Touristen. Besonders nervte sie den Prinzen, dessen Villa regelmäßig vom Laser getroffen wurde. Als der Prinz bemerkt, wer sich der Strandtreppe neben der Hotelterrasse nähert, stürmt er auf ihn zu und verpasst ihm zwei Ohrfeigen, eine links, eine rechts. Brunlehner stürzt, rappelt sich wieder auf und läuft zurück zum Boot. So hat es Ernst August immer geschildert.

Auch seine Frau hat es so berichtet. Ausgerechnet als Fotos auftauchten, die Ernst August von Hannover mit einer anderen – jüngeren – Frau zeigten, sollte Prinzessin Caroline vor Gericht zugunsten ihres Gatten aussagen. Sie tat es. Damit hatte ihre Aussage auch in den Augen des Vorsitzenden Richters großes Gewicht, denn eine Gefälligkeitsaussage ist es sicher nicht gewesen. Nicht unter diesen Umständen. Einen ersten Gerichtstermin hatte sie noch platzen lassen, viele Blätter spekulierten damals über eine Trennung des Paares.

In den Augen des Gerichts war der beste Zeuge der Verteidigung letztlich das Opfer selbst. Brunlehner habe ein „höchst fragwürdiges Bild“ hinterlassen. Seine Aussage, er habe nicht gewusst, wer ihn da schlug, glaubte das Gericht nicht. In diesem Punkt zumindest machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass Brunlehner gelogen hat. Weiter wollte Schlüter aber nicht gehen. Zum großen Unmut der Verteidigung.

Brunlehner behauptet, vom Prinzen brutal zusammengeschlagen worden zu sein. Schwerste Verletzungen habe er erlitten, sogar ins künstliche Koma habe er versetzt werden müssen. Dass Brunlehner sich offenbar für die Ohrfeigen rächte, quasi zurückschlug, ohne handgreiflich zu werden, und eine Prügelorgie konstruierte, indem er andere in sein Schauspiel miteinbezog, da wollte sich der Richter nicht festlegen.

Deutlich wurde Schlüter hingegen, als er zum Verhalten des Prinzen kam. Reue habe Ernst August nie gezeigt, von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Er fühle sich vielmehr „weiterhin zumindest moralisch im Recht“ und sehe sich „durchgängig als Opfer“. Dabei sei er es gewesen, der Brunlehner mit zwei Ohrfeigen in die Schranken weisen wollte. Ein Verhalten, dass der Richter als „selbstherrlich“ und „feudal“ rügte. Für seine Verteidiger kommt dies einer Beschimpfung ihres Mandanten gleich. Euler ist sichtlich wütend, als er den Verhandlungssaal verlässt.

Letztlich ungeklärt bleibt, woher die Schrammen und Schwellungen an Brunlehners Oberkörper wirklich stammen. Von zwei Ohrfeigen jedenfalls nicht. Brunlehners Geheimnis bleibt auch, warum er den ganzen Aufwand über all die Jahre betrieben hat. Zivilrechtliche Ansprüche hat er jedenfalls nie gestellt. Um Geld ging es ihm also nicht. Stattdessen wird er nun draufzahlen müssen.

Die Kosten für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hannover und das neu aufgerollte Verfahren in Hildesheim tragen jeweils zur Hälfte die Landeskasse und Brunlehner. Nach Schätzung des Verteidigers dürften das mehrere hunderttausend Euro sein. Da muss seine Disco noch eine ganze Weile laute Musik spielen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false