zum Hauptinhalt
Der angeklagte Lebensgefährte (M, helle Weste) und die angeklagte Mutter (r) sitzen im Juni im Gerichtssaal.

© Patrick Seeger/dpa

Update

Urteil zu Kindesmissbrauch in Staufen: Lange Haft für Mutter und Lebensgefährten

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg müssen die Mutter und ihr Lebensgefährte in Haft. Sie hatten das Kind unter anderem für Vergewaltigungen im Darknet angeboten und verkauft.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Das Urteil gegen die Mutter ist rechtskräftig. Nach der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Freiburg verzichteten sowohl die Angeklagte Berrin T. als auch die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des missbrauchten Kinds auf Rechtsmittel. Die Mutter ließ über ihren Verteidiger erklären, sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, "dass jetzt wirklich Ruhe ist".

Der heute zehn Jahre alte Junge war von seiner eigenen Mutter und ihrem Partner, beide Deutsche, mehr als zwei Jahre vielfach missbraucht und vergewaltigt worden. Außerdem hatten sie das Kind im Darknet für Vergewaltigungen angeboten und an andere Männer verkauft. Die aktive Beteiligung der Frau an den schweren Straftaten gegen ihr eigenes Kind gilt als ungewöhnlich.

Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Kind sowie Zwangsprostitution in jeweils knapp 60 Fällen. Die beiden mussten sich auch wegen des Missbrauchs einer Dreijährigen verantworten.

Sechs im Zusammenhang mit dem Fall ermittelte pädokriminelle Männer wurden bereits vor Gericht gestellt. Sie sind inzwischen ebenfalls zu langen Haftstrafen mit zum Teil anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert, den Staufener Missbrauchsfall nach dem Urteilsspruch auch politisch aufzuarbeiten. „Baden-Württemberg sollte jetzt wirklich darüber nachdenken, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die zu Veränderungen führt - zu einer gesetzlichen Fortbildungspflicht für Familienrichter zum Beispiel“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig im SWR-Tagesgespräch am Dienstag. Die Landesregierung müsse auch die Versäumnisse, die zu dem Fall geführt hätten, schonungslos ausleuchten.

„Auf jeden Fall sind viele wachgerüttelt worden durch den Missbrauchsfall Staufen, durch die Berichterstattung über die tiefen menschlichen Abgründe der Täter und auch der Mutter“, sagte Rörig. „Ich glaube, viele sind jetzt sensibilisierter, wissen jetzt auch, dass Mütter Täterinnen sein können.“ (dpa, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false