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Vergewaltigungsprozess: Freispruch für Andreas Türck

Im Prozess wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung ist Andreas Türck freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen entschied das Frankfurter Landgericht für den Angeklagten.

Frankfurt/Main (08.09.2005, 16:45 Uhr) - Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem am Donnerstag gefällten Urteil nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass der 36-Jährige vor drei Jahren eine Bankangestellte zum Oralsex gezwungen habe. Türck entging nach zehn Verhandlungstagen auch einer Verurteilung wegen Körperverletzung. Die Entscheidung sei nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gefällt worden, sagte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock.

Die 27. Strafkammer folgte mit dem Urteil den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hatte stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem nächtlichen Sex auf einer Frankfurter Main-Brücke einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten die Glaubwürdigkeit der 29 Jahre alten Zeugin und Nebenklägerin bezweifelt.

Wie bereits die Staatsanwaltschaft stützte das Gericht seine Entscheidung auf die Expertise des Berliner Psychologie-Professors Max Steller. Er war zu dem Schluss gekommen, dass das vermeintliche Opfer wahrscheinlich einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr nachträglich als Gewalt empfunden habe. Steller hatte auch eine willentliche Falschaussage der Frau nicht ausgeschlossen. Dieser Einschätzung schlossen sich aber weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht an. Die Vorsitzende Richterin betonte zudem einige Indizien, die für eine Gewalttat sprächen, wie etwa die Verletzungen der Klägerin und ihr fehlender Belastungseifer gegen Türck.

"Sie ist in der Hauptverhandlung durch ein Fegefeuer gegangen", sagte Richterin Stock über die weinend da sitzende, zierliche Frau. Sie frage sich immer noch, wer ihr geraten habe, diese Belastung auf sich zu nehmen. Die Verteidigung habe zudem vieles unternommen, um sie als möglichst übel beleumundet dastehen zu lassen, indem sie Telefonprotokolle verlesen habe, die nichts mit dem Ausgang des Prozesses zu tun haben konnten. In dem Verfahren waren Mager- und Drogensucht der jungen Frau ebenso debattiert worden wie ein Selbstmordversuch und frühere Selbstverletzungen.

Das vermeintliche Opfer hatte Türck nicht selbst angezeigt. Das Ermittlungsverfahren war ins Rollen gekommen, weil die zum Tatzeitpunkt angetrunkene Frau einem befreundeten Drogen-Dealer die angebliche Vergewaltigung am Telefon schilderte. Die Polizei hatte dieses Gespräch mitgeschnitten, aber auf Geheiß der Staatsanwaltschaft erst später mit den Ermittlungen wegen des Sexualdelikts begonnen.

Richterin Stock verteidigte den Umstand, dass es überhaupt zu dem Prozess gekommen war. Nicht alles habe im so genannten Zwischenverfahren geklärt werden können. Die Kammer habe damals nach Aktenlage einen hinreichenden Tatverdacht gegen Türck gesehen. So habe eine Psychologin der Nebenklägerin ein authentisches Aussageverhalten bescheinigt. Freisprüche seien in Vergewaltigungsprozessen häufiger als üblich. "Bei Sexualdelikten klärt sich vieles erst in der Hauptverhandlung, wenn das Gericht persönliche Eindrücke von den Beteiligten gewonnen hat." Das Verfahren gegen den prominenten TV-Moderator sei geführt worden wie jedes andere auch.

Die berufliche Zukunft des in den zurückliegenden Monaten völlig zurückgezogen lebenden Türck ist noch unklar. "Es gibt nur Verlierer", sagte sein Anwalt Rüdiger Weithaas nach dem Freispruch. Sein früherer Arbeitgeber, der TV-Sender ProSieben, zeigte unmittelbar nach dem Freispruch Interesse: "Wenn Andreas Türck weiter im Fernsehen auftreten möchte, werden wir uns gerne mit ihm zusammensetzen", sagte Sendersprecher Christoph Körfer. Türck hatte für den Privatsender zuletzt die "Chartshow" moderiert und ein weiteres Pilot-Format entwickelt. Bekannt geworden war er mit Nachmittags-Talkshows. Am Donnerstag mied er jedoch die Mikrofone und verließ das Gericht durch eine Nebentür. (tso)

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