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Jörg Kachelmann

© dpa

Vergewaltigungsvorwurf: Staatsanwalt klagt Kachelmann an

Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall - so lautet seit Mittwoch die Anklage gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Bereits seit Ende März sitzt er in Untersuchungshaft.

TV-Wetter-Moderator Jörg Kachelmann muss sich vermutlich vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Laut Anklage soll der 51-jährige Schweizer im Februar seine 36-jährige langjährige Freundin in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt haben.

Ob ein Hauptverfahren gegen Kachelmann eröffnet wird, entscheidet nun die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim; bis dahin können Wochen vergehen. Der Anklage zufolge soll Kachelmann der Frau während der Vergewaltigung ein Küchenmesser mit acht Zentimeter langer Klinge an den Hals gedrückt und sie damit verletzt haben. Zudem habe er die Frau, die sich von ihm trennen wollte, während und nach der Vergewaltigung mit dem Tod bedroht.

An dem Messer wurden der Staatsanwaltschaft zufolge DNA-Spuren von Kachelmann sowie Blut- und DNA-Spuren des Opfers gefunden. Bei der Frau seien überdies leichte Schnittspuren am Hals und Blutergüsse an den Oberschenkeln festgestellt worden.

Lange Haftstrafe droht

Sollte das Gericht der Anklage folgen, droht Kachelmann eine Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft. Das Gesetz sieht dieses Strafmaß vor, wenn der Täter bei der Vergewaltigung "eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet" hat. Allein schon das "Mitführen" solch eines Gegenstands bei einer Vergewaltigung wird in der Regel mit mindestens drei Jahren Haft geahndet.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage neben den DNA-Spuren auch auf erste Erkenntnisse aus einem Gutachten zur Glaubwürdigkeit der 36-Jährigen. Laut Grossmann ist das von der Behörde veranlasste aussagepsychologische Gutachten zwar noch nicht endgültig fertiggestellt. Eine "Kurzmitteilung" der Gutachterin lasse jedoch den Schluss zu, dass "der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde", sagte Grossmann. Dem Sprecher zufolge wurden auch "Frauen aus Kachelmanns Umfeld" als Zeuginnen benannt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, die Untersuchungshaft für Kachelmann andauern zu lassen. Damit ist der Behörde zufolge der für den 1. Juni geplante mündliche Haftprüfungstermin vor dem Haftrichter hinfällig. Über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheidet nun ebenfalls das Landgericht.

Kachelmann war Mitte März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Flughafen Frankfurt am Main verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der TV-Moderator beteuert seitdem seine Unschuld und wies die Vorwürfe als "haltlos" und "frei erfunden" zurück. (dpa/AFP)

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