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Diana

© dpa

Verschwörungstheorien: Diana findet keine Ruhe

Den Gerüchten sollte ein Ende gemacht werden. Der Prozess um Lady Dianas Tod sollte einen Schlussstrich ziehen - aber das war ein vergeblicher Wunsch.

Von Markus Hesselmann

Noch einmal war Prinzessin Diana am Dienstag auf den Titelseiten der britischen Zeitungen. Fast alle berichteten von der Hoffnung der Prinzen William und Harry, dass die Mythenbildung und die Verschwörungstheorien um ihre Mutter fast elf Jahre nach deren Tod nun ein Ende haben mögen. Die entscheidende Frage dazu brachte ein Gratisblatt auf den Punkt: „Diana: Das letzte Urteil. Aber ist es das wirklich?“, titelte „Metro“, die kostenlos ausliegende Zeitung, an der in Londons U-Bahn keiner vorbeikommt.

Die Geschworenen hatten am Montagabend geurteilt, dass Prinzessin Diana und ihr Freund Dodi al Fayed 1997 aufgrund der Schuld ihres angetrunkenen Fahrers Henri Paul, der bei dem Unfall ebenfalls starb, und der Paparazzi, die ihren Wagen verfolgten, ums Leben kamen. Prinz William und Prinz Harry begrüßten das Urteil. Sie dankten Zeugen und Geschworenen in einer Mitteilung. Auch Trevor Rees, der frühere Leibwächter, der damals als einziger Wageninsasse überlebt hatte, plädierte dafür, den Fall nun auf sich beruhen zu lassen.

Doch Dodi al Fayeds Vater Mohamed will das Urteil nicht anerkennen. Der ägyptische Multimillionär, unter anderem Besitzer des Londoner Luxuskaufhauses Harrods, geht weiterhin von einem Mord aus. Am Dienstag ließ er durch seine Sprecher mitteilen, dass er mit seinen Juristen über Möglichkeiten beraten werde, das Urteil anzufechten. Die Jury habe nicht die Chance gehabt, sich ein vollständiges Bild von dem Fall zu machen. Al Fayeds Anwälte hatten zum Beispiel gefordert, Königin Elizabeth II. und ihren Mann Prinz Philip vorzuladen. Da dies nicht geschehen sei, fühle sich al Fayed nicht mehr an seine Zusage gebunden, das Ergebnis dieser öffentlichen Untersuchung anzuerkennen. Mohamed al Fayed hatte Prinz Philip vorgeworfen, hinter einem Mordkomplott zu stecken. Diana sei von seinem Sohn Dodi schwanger gewesen und Philip habe verhindern wollen, dass ein Muslim der Vater eines weiteren möglichen Thronfolgers sein könnte. Die Behauptung über eine Schwangerschaft der Prinzessin wurde in dem nun abgeschlossenen Verfahren erneut widerlegt.

Für ein Mordkomplott „gibt es nicht den Ansatz eines Beweises“, hatte Richter Scott Baker in seiner Zusammenfassung vor den Beratungen der Geschworenen gesagt. Ein Urteil in diese Richtung durften die Geschworenen daraufhin nicht mehr fällen. Rechtswidrige Tötung durch grob fahrlässiges Fahren – so lautete das Urteil. Der Richter sprach sogar von einer Form von „manslaughter“, hier aber eher fahrlässige Tötung als Totschlag. Da in dieser Art von Untersuchung keine Angeklagten vor Gericht stehen, ist das Urteil auch kein Schuldspruch gegenüber bestimmten Personen.

Als weiteres Nachspiel neben der Urteilsanfechtung durch al Fayed wäre nun aber eine Klage gegen einzelne Paparazzi möglich. Die Ermittlungen der französischen Behörden hatten keine Beweise für ein strafwürdiges Verhalten der Fotografen erbracht. Auf Motorrädern hatte sich eine Gruppe von ihnen mit dem Fahrer der Prinzessin und ihres Freundes eine Verfolgungsjagd durch Paris geliefert. Bis das Auto in einen Tunnelpfeiler raste. Ein britisches Gericht könnte die Paparazzi nicht vorladen, da sie französische Staatsbürger sind und der Ort des Geschehens in Frankreich liegt. Schon in dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es nicht möglich gewesen, französische Fotografen zu einer Aussage zu bewegen. Ein neuer Prozess müsste demnach in Frankreich stattfinden.

Das Londoner Verfahren hat ein halbes Jahr gedauert. Es war anberaumt worden, um die Ursache des Todes von Prinzessin Diana und Dodi al Fayed endgültig festzustellen. Dass dieses Verfahren erst rund zehn Jahre nach Dianas Tod begann, hatte das Gericht damit begründet, dass zunächst alle anderen Untersuchungen zu dem Fall in Frankreich und Großbritannien abgeschlossen sein mussten. Weit mehr als 200 Zeugen sagten aus. Das Verfahren kostete mehrere Millionen Euro an Steuergeld. Doch neue Erkenntnisse gab es kaum.

Kurz vor der Urteilsverkündung am Montagabend hatte Richter Scott Baker die Geschworenen, sechs Frauen und fünf Männer, von der Pflicht befreit, ein einstimmiges Urteil zu fällen. Er werde nach einer derart langen Beratungszeit nun eine Entscheidung mit neun gegen zwei Stimmen zulassen. Vorher hatten die Geschworenen mitgeteilt, dass sie zu keinem einhelligen Ergebnis gelangen könnten. Zwei Geschworene trugen das Urteil am Ende nicht mit.

Amy Winehouse, Sängerin, soll den Titelsong für den neuen James-Bond-Film liefern. Nach einem Bericht der „Sun“ ist die 24-Jährige gemeinsam mit ihrem Produzenten Mark Ronson beauftragt worden, den Song zu schreiben und einzuspielen. Winehouse, die für ihr Album „Back to Black“ mit fünf Grammys ausgezeichnet worden war, werde sich bereits in den nächsten Tagen an die Arbeit machen. „A Quantum of Solace“, das 22. James-Bond- Abenteuer, soll im November in die Kinos kommen. ddp

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