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Der 58-jährige Angeklagte hält im Gerichtssaal einen Aktenordner mit einem Herz aus zwei Händen vor sein Gesicht

© Patrick Seeger/dpa

Verschwundene Maria H. aus Freiburg: 58-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der Mann war mit dem Mädchen jahrelang untergetaucht. Nun ist er wegen schwerer Kindesentziehung und sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

Nach dem jahrelangen Verschwinden der minderjährigen Maria H. aus Freiburg muss der Begleiter des Mädchens sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Angeklagten Bernhard H. aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen am Dienstag wegen schwerer Kindesentziehung und sexuellen Missbrauchs in 98 Fällen.

Der heute 58-Jährige war im Jahr 2013 war mit der damals erst zwölfjährigen Maria untergetaucht, erst 2018 kehrte sie überraschend zu ihrer Mutter zurück. Der Mann wurde festgenommen. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Der Verurteilte muss aber der Mutter des Mädchens Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen.

Dem Urteil zufolge war der verheiratete Familienvater mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen quer durch Europa nach Italien gereist. Dort lebten die beiden in einem Dorf in Sizilien. Kennengelernt habe er die damals Minderjährigen über das Internet. Der erwachsene Mann habe sich dort in Chats dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.

Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Auch wenn das Mädchen freiwillig mit dem Mann mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung klar. Marias Eltern wussten den Angaben zufolge nichts von dem Plan, ins Ausland zu reisen.

Der Prozess hatte Anfang Mai in Freiburg begonnen. Bei den Plädoyers Ende Juni hatte die Staatsanwältin, neben Sicherungsverwahrung, sieben Jahre und drei Monate Gefängnis für den nicht vorbestraften Mann gefordert. Der Verteidiger des nicht vorbestraften Angeklagten plädierte für vier Jahre und sechs Monate Haft ohne Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. (dpa, AFP)

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