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Tosa Klause

© dpa

Verschwundener Junge: Der Fall Pascal bleibt ungelöst

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall Pascal bestätigt. Der Fünfjährige ist seit 2001 verschwunden und soll vergewaltigt und getötet worden sein.

Karlsruhe - Sämtliche Freisprüche im Fall Pascal haben Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für die vier Hauptangeklagten. Damit ist das Urteil des Landgerichts Saarbrücken in vollem Umfang rechtskräftig. Die Freisprüche der übrigen acht Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft nicht beanstandet.

Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an, dass die acht Männer und vier Frauen den 2001 spurlos verschwundenen fünfjährigen Pascal vergewaltigt und ermordet beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet haben. In dem spektakulären Indizienprozess, der sich über drei Jahre hinzog, waren im September 2007 alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des 4. Strafsenats des BGH, Ingeborg Tepperwien, ist der Ausgang des Verfahrens zwar unbefriedigend, aber „juristisch korrekt“. Es gebe Sachverhalte, die „mit den Mitteln der Justiz nicht aufzuklären“ seien.

Aus Sicht des BGH hat das Landgericht „seine Zweifel an der Schuld der Angeklagten nachvollziehbar begründet“. Rechtsfehler seien in der „sorgfältigen“ Beweiswürdigung nicht festzustellen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde Pascal am 30. September 2001 in der Saarbrücker Bierkneipe „Tosa Klause“ sexuell missbraucht und getötet. Die Leiche soll dann in einem blauen Müllsack weggeschafft und in einer Kiesgrube bei Schoeneck in Frankreich verscharrt worden sein. Seit dem 30. September 2001 ist das Kind verschwunden. Das Landgericht hatte argumentiert, dass keine „objektiven Spuren“ wie etwa DNA- oder Spermaspuren oder Fotos und Videos von den Taten aufgetaucht seien. Die Saarbrücker Richter konnten deshalb „eine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung vom Hergang der Taten und einer etwaigen Täterschaft der Angeklagten nicht gewinnen“. Unter den vier Hauptangeklagten war auch die ehemalige Wirtin der „Tosa Klause“. Der BGH hielt dem Landgericht zugute, dass es „stets im Blick gehabt“ habe, dass fünf Angeklagte mit auffälliger Persönlichkeitsstruktur ihr anfängliches Geständnis widerrufen hätten.

BGH-Richterin Tepperwien sagte: „Es gibt Urteile, mit denen ist keiner so recht zufrieden, noch nicht einmal die Richter, die sie gefällt haben.“ Die Bundesanwaltschaft, die die Revision vertrat, hatte „Lücken“ und „Widersprüche“ in der Beweiswürdigung des Landgerichts gesehen. Deshalb hatte sie gefordert, das Verfahren wegen „Rechtsfehlern“ vor einer anderen Strafkammer neu aufzurollen. Dem folgte der BGH nicht. ddp

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