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Auch Verkehrspolizisten vollstrecken Haftbefehle - bekommen aber keine Fahndungszulage.

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Verwaltungsgericht: Keine Fahndungs-Zulage für Verkehrspolizisten

Sie treffen sich mit Informanten im Café, vollstrecken Haftbefehle und beschlagnahmen Führerscheine. Trotzdem bekommen zwei Verkehrspolizisten aus Münster keineFahndungszulage. Zumindest noch nicht.

Ihr Revier ist die Straße, die Uniform bleibt meist im Schrank: Seit Jahren sind zwei Beamte des Verkehrskommissariats Münster mit Sonderaufgaben betraut. Sie vollstrecken Haftbefehle, beschlagnahmen Führerscheine und fahnden nach Personen, die abgetaucht sind. Trotzdem steht ihnen - anders als ihren Kollegen von der Kripo - keine Fahndungspauschale zu. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag signalisiert. Die beiden Beamten haben ihre Klage daraufhin zurückgenommen.

„Wenn wir in Uniform auftreten, spricht keiner mehr mit uns.“

Die 53 und 56 Jahre alten Beamten werden immer dann tätig, wenn der Ausgangspunkt der Ermittlungen eine Verkehrsstrafsache ist. Ihren Dienst versehen sie in Zivil. „Alles andere wäre sinnlos“, sagte der 53-Jährige im Prozess vor Gericht. „Wenn wir in Uniform auftreten, spricht keiner mehr mit uns.“ Bei der Arbeit entstünden jedoch immer wieder Kosten. Mal müsse man sich länger in einem Café aufhalten, mal erwarte ein Informant ein bisschen Geld. Das bezahle er in der Regel jedoch aus seiner Privatkasse.

Für die Gewährung einer Fahndungskosten-Pauschale sah das Gericht allerdings noch keine Grundlage. „Ich sehe zwar, dass die Arbeiten vergleichbar sind“, sagte Richterin Sigrun Schnieders. „Aber ich sehe noch nicht den Aufwand, der dabei entsteht.“ Es sei deshalb erforderlich, zunächst eine Auflistung über die tatsächlich entstehenden Kosten anzufertigen.

Die Fahnungskostenentschädigung und das ebenfalls eingeforderte Bekleidungsgeld hätten sich auf insgesamt 43,60 Euro pro Monat belaufen. Die beiden Beamten haben ihre Klage am Ende zurückgenommen. Sie könnten ihre Kosten für die Ermittlungsarbeit allerdings jederzeit einzeln abrechnen, bestätigte ein Vertreter des Polizeipräsidiums vor Gericht. (dpa)

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