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Vogelgrippe: Schweiz hebt Stallpflicht auf

Das Federvieh in Deutschland muss im Gegensatz zur Schweiz weiter im Stall bleiben. "Bisher ist das Risiko immer noch als hoch einzustufen", so das Bundesagrarministerium.

Berlin/Bern - In Risikogebieten und Regionen mit viel Geflügel gelte die Stallpflicht zunächst bis Oktober. Dagegen hob die Schweiz die Stallpflicht für Geflügel rund einen Monat früher als geplant auf. Wegen des warmen Winters sei die Gefahr für eine Ansteckung mit der Vogelgrippe nur noch gering, erklärte die Schweizer Regierung.

Viele Wasservögel, die in der Schweiz überwintert hatten, seien schon jetzt auf dem Flug Richtung Norden, erklärte die Regierung in Bern. Außerdem habe sich die Vogelgrippe-Situation in Westeuropa entspannt. Diesen Winter wurde in der Schweiz wie in Deutschland kein Wildvogel mit dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 entdeckt. Das Bundesagrarministerium verweist bei seiner Risikoeinschätzung auf Vogelgrippefälle in diesem Winter in Großbritannien und Ungarn, auch wenn es für Deutschland keine akuten Risiken gibt.

Der Bundesrat hatte die zuletzt bis Ende Februar geltende Stallpflicht im Februar verlängert. Nur in risikoreichen Gebieten wie an Seen und in Regionen mit einer großen Zahl an Geflügel müssen Hühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse dauerhaft im Stall bleiben. "Ausnahmen können von den Ländern beschlossen werden", sagte die Ministeriumssprecherin. Die Länder hatten großflächige Ausnahmen zugelassen. Das Vogelgrippevirus H5N1 war im Februar 2006 zum ersten Mal bei Wildvögeln in Deutschland aufgetreten. Weltweit haben sich nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bisher mehr als 270 Menschen infiziert. Mehr als 165 Menschen starben an den Folgen. (tso/dpa)

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