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Panorama: Vorwürfe um verbotene Tierarznei zurückgewiesen

Bundesinstitut: Verbraucherschutz gewährleistet VON HARTMUT WEWETZER Berlin.Als "unsinnig" hat Irene Lukassowitz vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin gegenüber dem Tagesspiegel den Vorwurf bezeichnet, die Behörde habe gesundheitsgefährdende Tierarzneimittel nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.

Bundesinstitut: Verbraucherschutz gewährleistet VON HARTMUT WEWETZER

Berlin.Als "unsinnig" hat Irene Lukassowitz vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin gegenüber dem Tagesspiegel den Vorwurf bezeichnet, die Behörde habe gesundheitsgefährdende Tierarzneimittel nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.Diese Kritik war in einem Artikel der "Süddeutschen Zeitung" erhoben worden.Die Zeitung beruft sich auf die SPD-Opposition, die "Rechenschaft für die vielfach belegte Untätigkeit" der Bundesbehörde von Gesundheitsminister Seehofer verlangt. Der Hauptvorwurf der SPD lautet, das Bundesinstitut habe das Tierarzneimittel Chloramphenicol erst anderthalb Jahre nach dem im August 1994 erfolgten Verbot durch die EU-Kommission aus dem Handel genommen.Die Substanz aber stehe im Verdacht, "in allerkleinsten Mengen erbgutschädigend" zu sein.Nach Angaben von Frau Lukassowitz bestand für das Antibiotikum bereits seit August 1994 ein EU-weites und damit auch für Deutschland gültiges "absolutes Anwendungsverbot bei lebensmittelliefernden Tieren", für dessen Kontrolle die Bundesländer zuständig sind. Der Widerruf der Zulassung für Chloramphenicol-Präparate habe sich allerdings aus Gründen des Arzneimittelrechts bis Anfang 1996 hingezogen.Auch gelte Chloramphenicol nicht als "erbgutschädigend", sondern löse in einem von 100.000 Fällen bei Menschen Blutarmut aus.Allerdings handle es sich bei diesen Fällen um die Anwendung des Antibiotikums beim Menschen, bei der entsprechend größereMengen eingesetzt werden.Es gebe bisher "keinen dokumentierten Fall oder auch nur Verdachtsfall einer gesundheitlichen Schädigung des Verbrauchers durch Rückstände in Lebensmitteln", teilte das Bundesinstitut mit. Gleiches wie für Chloramphenicol gilt auch für die Wirkstoffe Furazolidin und Dimetridazol.Auch diese als Tierarzneien benutzten Substanzen wurden im August und September 1995 EU-weit verboten und durften nicht mehr entsprechend eingesetzt werden.Verzögerungen beim Widerruf der Zulassung waren in der Rechtslage begründet.Das Bundesinstitut veröffentlichte nach den Verboten Aufrufe im "Bundesanzeiger" und im "Deutschen Tierärzteblatt", in denen auf die Anwendungsverbote hingewiesen wurde.Damit stellte das Bundesinstitut die Behauptung der SPD richtig, es sei erst nach Presseberichten tätig geworden.

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