zum Hauptinhalt

Panorama: Wasser: Rechtskunde: Was drin ist

Mineralwasser: Gesetzlich geschützte Bezeichnung für Wasser, das aus unterirdischen Vorkommen stammt, die vor Verunreinigungen geschützt also von "ursprünglicher Reinheit" sind. Allein Kohlensäure darf zugesetzt werden, auf dem Etikett steht dann "Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure" oder "mit eigener Quellkohlensäure versetzt".

Mineralwasser: Gesetzlich geschützte Bezeichnung für Wasser, das aus unterirdischen Vorkommen stammt, die vor Verunreinigungen geschützt also von "ursprünglicher Reinheit" sind. Allein Kohlensäure darf zugesetzt werden, auf dem Etikett steht dann "Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure" oder "mit eigener Quellkohlensäure versetzt". Es muss ernährungsphysiologisch wirksam sein aufgrund seines Gehalts an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen. Das Wasser muss am Quellort in Flaschen abgefüllt werden. Eisen und Schwefel dürfen entzogen werden, beides muss auf dem Etikett gekennzeichnet sein ("enteisent", "entschwefelt"). Mineralwasser bedarf der amtlichen Anerkennung.

Heilwasser: Stammt ebenfalls aus unterirdischen, ursprünglich reinen Wasservorkommen und muss auch an der Quelle abgefüllt werden. Es soll die natürlichen körpereigenen Kräfte aktivieren und Stoffwechsel sowie Organfunktionen stärken. Die Wirksamkeit muss durch wissenschaftliches Gutachten nachgewiesen werden.

Quellwasser: Frei zu Tage tretendes Grund- oder Tiefenwasser. Als "Quellwasser" deklariertes Wasser muss keine ernährungsphysiologische Wirkung aufweisen, es muss alle Kriterien erfüllen, die für Trinkwasser vorgeschrieben sind. Die mikrobiologischen Anforderungen entsprechen denen des Mineralwassers, es dürfen keine Stoffe wie zum Beispiel Chlor zugesetzt werden, die den Keimgehalt verändern.

Tafelwasser: Ist im Grunde ein künstliches Mineralwasser, das aus Leitungswasser hergestellt werden darf und dem Mineralien zugefügt wird. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind einzuhalten.

Trinkwasser: Wird in Deutschland vor allem aus Grundwasser, aber auch aus Quell- und Oberflächenwasser gewonnen. Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Vielzahl von mikrobiologischen und chemischen Prüfparametern vor, deren Grenzwerte einzuhalten sind, beispielsweise für die Gehalte an Arsen, Blei, Cadmium, Nitrat, organischen Chlorverbindungen. Trinkwasser darf chemisch aufbereitet werden. Zur Einhaltung der Grenzwerte dürfen belastete mit weniger belasteten Wässern gemischt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false