zum Hauptinhalt
Wiederaufnahmeprozess. Gustl Mollath im Regensburger Landgericht.

© REUTERS

Wiederaufnahmeprozess im Fall Gustl Mollath: Zeugin bestätigt häusliche Gewalt gegen seine Frau

Gustl Mollaths Schwägerin berichtet am dritten Prozesstag über häusliche Gewalt, widerspricht sich aber auch. Ihren Schilderungen zufolge muss das Leben ihrer Schwester mit ihm eine Tortur gewesen sein.

Die Prügelvorwürfe gegen Gustl Mollath verdichten sich. Am dritten Tag des Wiederaufnahmeprozesses im Fall Mollath in Regensburg haben zwei Zeugen über die vorgeworfenen Gewalttaten berichtet, sich dabei aber in einige Widersprüche verwickelt. Petra S. ist die Schwägerin von Gustl Mollaths Ex-Frau Petra M. „Sie hat mir gesagt, dass sie von ihrem Mann wieder misshandelt wurde“, sagte die 51-jährige Arzthelferin am Mittwoch als Zeugin vor dem Landgericht Regensburg. Petra M. habe im Jahre 2001 vor ihrem damaligen Mann „Angst“ gehabt. Es sei bekannt gewesen, dass dort „häusliche Gewalt ausgeübt wurde“.

Gustl Mollath ist, wie schon im ersten Verfahren 2006, der schweren Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Sein Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er wegen angeblicher Wahnideen und Gemeingefährlichkeit über sieben Jahre in der Psychiatrie verbringen musste. Er hatte seiner Frau als Anlageberaterin einer Bank Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen. Nun wird der gesamte Fall neu verhandelt.

Nach der Schilderung von Petra S. muss die Zeit ihrer Schwägerin mit Mollath eine Tortur gewesen sein. Zu Familientreffen sei er nie mitgekommen. Während sie Geld verdiente und ihn aushielt, habe er sich seinen Hobbys gewidmet. Seinem Willen nach sei das Haus stets verdunkelt gewesen, während er bis mittags schlief.

Bei den Schwiegereltern habe er Hausverbot gehabt. Als das Paar getrennt war, sei die Lage eskaliert. Mollath habe sie etwa an ihrer Arbeitsstelle überwacht, sei an der Straße gestanden, habe fotografiert und notiert, wenn jemand in das Haus rein oder raus gegangen sei. Immer wieder habe er auch Zettel an Autos oder Motorräder geheftet mit Aufschriften wie: „Defekt – bitte nicht starten“.

Auch der Arzt wurde vernommen - unechtes Dokument?

Nach der mutmaßlichen Körperverletzung hatte Petra S. der Schwägerin geraten, diese ärztlich dokumentieren zu lassen – und zwar von dem Arzt, bei dem sie in Nürnberg als Arzthelferin arbeitet. S. selbst verstrickte sich bei der Aussage immer wieder in Widersprüchliche. So sagte sie jetzt, sie habe damals „Rötungen an den Oberarmen“ von M. gesehen – zurückzuführen auf Gewalt. Im Protokoll beim ersten Verfahren steht allerdings, so zitiert es Mollath-Anwalt Gerhard Strate, sie habe „keine Verletzungen“ gesehen. Obskur bleibt auch der angeblich Biss Mollaths: Sie konnte nicht sagen, ob die Wunde versorgt wurde. Heute sei davon nichts mehr zu sehen.

Petra M. ging damals zum Arzt Markus R. Dieser war nun als weiterer Zeuge geladen. Damals arbeitete er als Vertretung für seine Mutter. Die Unterschrift aus seiner Praxis hatte am Ende zum Wiederaufnahmeverfahren geführt: Denn er hatte sein Attest auf dem Briefpapier der Mutter geschrieben. Das „i.V.“, das für „in Vertretung“ steht, war auf dem Dokument nicht zu lesen – das Gericht wertete dies als „unechtes Dokument“. Der Arzt R. bestätigte nun vor Gericht sein damaliges Attest, musste aber doch ein paar Dinge zurücknehmen. Petra M. habe ihm gesagt, dass sie von ihrem Mann geschlagen und misshandelt worden sei. Er erinnerte sich auch jetzt noch an Hämatome und an die Bissspur. Dass Mollath aber seine Frau aber „bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt“ habe, stützte er nur auf die Aussage von Petra M. selbst. Eine „subjektive Einschätzung“ seinerseits sei es auch gewesen, dass er Petra M.s Schilderungen als „durchweg glaubhaft“ bezeichnet hatte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false