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Panorama: Zerren an der Indizienkette

Anwälte plädieren auf Freispruch für Monika BöttcherChristian Andresen Nein, eine lückenlose Indizienkette wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vermag Gerhard Strate keinesfalls zu erkennen. Vielmehr handele es sich um eine "lebensfremde Konstruktion" der Ankläger, erklärt der Hamburger Anwalt von Monika Böttcher, geschiedene Weimar, vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Anwälte plädieren auf Freispruch für Monika BöttcherChristian Andresen

Nein, eine lückenlose Indizienkette wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vermag Gerhard Strate keinesfalls zu erkennen. Vielmehr handele es sich um eine "lebensfremde Konstruktion" der Ankläger, erklärt der Hamburger Anwalt von Monika Böttcher, geschiedene Weimar, vor dem Landgericht Frankfurt am Main. In gewohnt ruhiger, aber nachdrücklicher Weise versucht er auch am Donnerstag, am zweiten Tag seines Plädoyers, die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu erschüttern. Keinesfalls dürfe seine Mandantin erneut als Mörderin ihrer beiden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Die sitzt dabei, in einem blauen Pulli, mit zum Zopf zusammengebundenen blondierten Haaren, halb dem Gericht zugewandt, und scheint aufmerksam zuzuhören. Manchmal hält sie den Kopf gesenkt, manchmal blickt sie den Vorsitzenden Richter an, manchmal starrt sie ins Leere. Was in ihr vorgeht, ist ihr nicht anzusehen. Es ist der dritte Prozess gegen sie in dieser Sache, und nachdem alle früheren Urteile wieder aufgehoben wurden, sind Strate und sein Kollege Uwe Maeffert entschlossen, für ihre Mandantin wenigstens einen Freispruch aus Mangel an Beweisen herauszuhauen. In einem mehrere Stunden dauernden Vortrag deckt Maeffert die Widersprüche auf, die seiner Meinung nach in den Aussagen der vier wichtigsten Zeugen bestehen.

Diese, ein Nachbarspaar der Weimars und deren Verwandten, hatten angegeben, die fünfjährige Karola und die siebenjährige Melanie noch am Vormittag des 4. August 1986 vor dem Wohnhaus gesehen zu haben. Damit widersprachen sie der so genannten Nachtversion der Angeklagten, der zufolge ihr damaliger Mann Reinhard die Mädchen bereits in der Nacht zuvor getötet haben soll. Aussage um Aussage analysiert Maeffert die Zeugen, stellt deren Detailgedächtnis, das angeblich sogar einen am Tattag im Straßengraben liegenden Ball registriert hat, ihrem fehlenden Erinnerungsvermögen über gemeinsame Gespräche zu dem Verfahren gegenüber und versucht sie so, Stück für Stück zu demontieren.

Strate dagegen geht direkt die beiden Staatsanwälte an, wirft ihnen an Hand zahlreicher Beispiele vor, Fehler übernommen zu haben, die bereits das Landgericht Fulda im ersten Prozess gemacht habe, konfrontiert sie mit fehlenden Sandspuren an den Leichen der Kinder, obwohl Zeugen sie angeblich im Sandkasten haben spielen sehen, weist sie auf die Art und Weise der Spurensicherung hin, bei der die Wohnung der Weimars - nach Böttchers Version der Tatort von Ehemann Reinhard - als Tatort von vornherein ausgeklammert worden sei. Maeffert sagt später: "Wer die wichtigen Dinge weglässt, wer so zu erkennen gibt, dass er das Urteil des Landgerichts Fulda (das Böttcher schuldig gesprochen hatte) teilweise abschreibt, der will dieses Urteil wieder."

Anschaulich malt Strate im Gerichtssaal die Version der Angeklagten von der Nacht zum 4. August 1986 aus: Sie ist mit ihrem Liebhaber zusammen, ihr Mann Reinhard, dies wissend, wartet daheim, beschließt dann, ihr die Kinder zu entziehen, weckt die Mädchen, und als sie sich weigern mitzukommen, schlägt seine Aggressivität gegen die Frau in Aggressivität gegen die Kinder um - er tötet sie. "Das ist alles nur Spekulation", sagt Strate, "aber woher nehmen wir die Sicherheit, dass es sich nicht so abgespielt hat." Auch wenn sie sich bei den Versuchen, die Zeugen zu demontieren, manchmal zu verlieren drohen - es ist eine eindrucksvolle Vorstellung der Anwälte. Ob sie die Richter bewegen können, Böttcher nach neun Jahren verbüßter Haft diesmal freizusprechen, wird sich vor Heiligabend erweisen: Am Mittwoch soll das Urteil fallen.

Christian Andresen

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