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Wenn Schwule oder Lesben heiraten möchten, gibt es bisher nur die Lebenspartnerschaft, aber nicht die Ehe.

© picture alliance / dpa

"Ehe für alle": Wie die Grünen sich selbst ein Bein gestellt haben

Der Bundestag hat die "Ehe für alle" nicht verschleppt, meint das Verfassungsgericht - und zieht zum Beleg die Argumente der Kläger selbst heran.

„Offensichtlich unbegründet“ – deutlicher kann ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht nicht scheitern. Am Dienstag war es so weit, getroffen hat es die Opposition im Bundestag. Die Grünen-Fraktion und die Linke, die dem Rechtsstreit beigetreten war, hatten den Gesetzgeber in einem Eilverfahren zu einer Befassung mit ihrem Gleichstellungsprojekt „Ehe für alle“ verpflichten wollen.

Drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe liegen dem Rechtsausschuss vor, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zum bürgerlichen Eherecht eröffnen sollen. Bisher gibt es für sie nur die Lebenspartnerschaft. Parlamentarische Beschlüsse fehlen. Das Projekt ist 27-mal vertagt worden. Nun sollten die Entwürfe dem Plenum bis spätestens zu seiner letzten planmäßigen Sitzung Ende Juni vorgelegt werden, wo sie dann mutmaßlich abgelehnt worden wären.

Die öffentliche Beratung hat einen "Eigenwert", sagen die Richter

Grünen und Linken ging es folglich ums Prinzip. Wenn schon keine oder nur eine geringe Aussicht auf eine Mehrheit besteht, wollten sie mit ihrem Anliegen zumindest nicht untergebuttert werden. In Karlsruhe trugen sie vor, dass die SPD in dieser Frage an ihrer Seite stehe und auch viele in der Union der Homo-Ehe nicht länger abgeneigt seien.

Als verfassungsrechtlicher Hebel diente das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übertragene Initiativrecht für Gesetzesvorlagen. Nach ständiger Karlsruher Rechtsprechung folgt daraus das Recht des „Initianten“, dass der Bundestag den Entwurf diskutiert und einen Beschluss fasst. Schon die öffentliche Beratung habe einen „Eigenwert“, der beeinträchtigt werde, wenn Diskussionen grundlos verzögert würden. Fristen gibt es jedoch keine, und das Parlament dürfe grundsätzlich selbst bestimmen, wie es seine Themen abarbeitet. Eine Verletzung des Befassungsanspruchs sei damit nur noch in Ausnahmefällen denkbar, etwa bei „Missbrauch zulasten parlamentarischer Minderheiten“ oder „Verschleppung“.

Das Thema war ein Thema - "bis zum Überdruss"

Ein solcher Fall war für die Richter nicht erkennbar. Vielmehr sei die „Ehe für alle“ ernsthaft diskutiert und ein Beschluss aus sachlichen Gründen verschoben worden. Man habe nach Kompromissen gesucht. Zudem haben sich die Grünen selbst ein Bein gestellt, indem sie in Karlsruhe erklärt hatten, das Thema sei „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ parlamentarisch beredet worden. Echte Ignoranz geht anders.

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