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Um die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule wird seit langem gestritten.

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Gastbeitrag zur Ehe für alle: Wie sich die Gegner entlarven

Einige Politiker wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft durch das Grundgesetz schützen lassen. Dieser Vorschlag ist ein Griff in die Trickkiste, schreibt Grünen-Politiker Volker Beck in einem Gastbeitrag.

Bundestagspräsident Norbert Lammert und andere katholische Politiker haben sich dafür ausgesprochen, in Artikel 6 Grundgesetz die "auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft" "unter den besonderen Schutz der Staatlichen Ordnung" zu stellen. Dieser Griff in die rechtspolitische Trickkiste zeigt: Den Gegnern der Ehe für alle gehen die Argumente aus.

Tricky und entlarvend zugleich

Wir brauchen keine Grundgesetzänderung, sondern nur eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Abschaffung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Der Vorschlag der Laien-Katholiken ist tricky und unfreiwillig entlarvend zugleich:

- Mit einer Grundgesetzänderung soll die Lebenspartnerschaft und damit auch die Geschlechtsverschiedenheit der Ehe festgeschrieben werden. Damit gestehen die Autoren ein, dass das Grundgesetz das Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit nicht enthält und eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare von der Bevölkerung als überfällig wahrgenommen wird.

Der Autor Volker Beck ist innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen.
Der Autor Volker Beck ist innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen.

© dpa

- Die auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft "unter den besonderen Schutz der Staatlichen Ordnung" zu stellen, bedeutet, Artikel 6 Grundgesetz hieße künftig: "Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Damit erhalten Ehe und Lebenspartnerschaft den identischen verfassungsrechtlichen Rang und daher auch zwingend wie beim Adoptionsrecht die gleichen Rechte.

- Damit wollen die Katholiken die "Gleichwertigkeit und Unterschiedlichkeit" von Ehe und Lebenspartnerschaft zugleich festschreiben. Das ist absurd! Denn der ganze Unterschied besteht dann im Namen des Rechtsinstituts auf amtlichen Papieren. Das Volk spricht auch heute schon bei gleichgeschlechtlichen Paaren vom Heiraten und von Ehe.

Der Katechismus ist nicht Grundlage unserer Rechtsordnung

Die Ungleichwertigkeit von Homo- und Heterosexualität gibt es nur in der katholischen Sexuallehre, nicht aber in der säkularen Rechtsordnung oder auch nur in den aktuellen Schriften der protestantischen Bruderkirche. Für den geltenden katholischen Katechismus ist Homosexualität objektiv ungeordnet. Homosexuelle Handlungen "verstoßen gegen das natürliche Gesetz" und "sind in keinem Fall zu billigen." Diese Missbilligung findet sich auch abgeschwächt in dem Vorschlag der Autoren des "Zwischenrufs", auch gerade da, wo sie "vorbehaltlose Anerkennung" ausdrücken wollen.

Nicht der katholische Katechismus, nicht Tora, Tanach, Bibel oder Koran, sondern das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind Grundlage unserer staatlichen Rechtsordnung: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen."

- Der Autor ist ist innenpolitischer Sprecher und Sprecher für Religionspolitik in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Volker Beck

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