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Lesbisches Paar mit Kind.

© Carmen Jaspersen/dpa

Nichteheliche Familien: Stiefkindadoption für unverheiratete Paare möglich

Der Bundestag ermöglicht mit einem neuen Gesetz die Adoption eines Stiefkindes in einer Familie ohne Trauschein. Eine Veränderung des Abstammungsrechts wurde abgelehnt.

Die Adoption eines Stiefkindes ist künftig auch in Familien ohne Trauschein möglich: Der Bundestag billigte am Donnerstag das Gesetz zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien. Mit dem Gesetz wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, demzufolge das bisherige Verbot von Stiefkindadoptionen bei unverheirateten Paaren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wenn jemand sein leibliches oder adoptiertes Kind mit in die Ehe bringt, hat der Partner für dieses nicht automatisch ein Sorgerecht. Deshalb wird in diesen Fällen oft der Weg der Stiefkindadoption beschritten, der bislang aber nur bei Ehen und den früheren Eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich ist.

Vierjähriges Zusammenleben als Voraussetzung

Mit dem neuen Gesetz steht die Stiefkindadoption auch verfestigten Lebensgemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt offen. Eine solche liegt dem Gesetz zufolge etwa nach mindestens vierjährigem Zusammenleben vor oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind.

Die Opposition verlangte mit Ausnahme der AfD, die Koalition müsse weitere Schritte zur rechtlichen Gleichstellung unterschiedlicher Familienformen einleiten. So müssten unverheiratete Paare auch gemeinsam Kinder adoptieren können, forderten FDP, Grüne und die Linke.

Abstammungsrecht bleibt unangetastet

Abgelehnt wurde auch der Vorschlag der Linken die nachgeburtlichen Stiefkindadoptionsverfahren für Kinder in queeren Partnerschaften abzuschaffen und im Abstammungsrecht eine Elternschaftsanerkennung einzuführen, die alle Kinder einschließt, die in die eheliche und nichteheliche Partnerschaft hineingeboren werden. Zudem hatte die Partei vorgeschlagen, in den Geburtsurkunden und im Geburtenregister "eine für queere Familien diskriminierungsfreie Bezeichnung der Eltern" vorzunehmen.

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Der abgelehnte Gesetzesentwurf der Grünen ging in dieselbe Richtung. Die Fraktion schlug vor, "die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitern. Damit sollten alle Kinder, die in einer Ehe geboren werden, von Geburt an zwei gesetzlich in Verantwortung stehende Elternteile erhalten."

Lesbische Eltern werden weiter diskriminiert

Damit wollten die Grünen Kinder, die in eine lesbische Partnerschaft hineingeboren werden, mit solchen, die in einer heterosexuelle Partnerschaft zur Welt kommen, im Abstammungsrecht gleichstellen. Bisher gilt der Ehemann in einer heterosexuellen Ehe automatisch als Vater eines Neugeborenen, selbst wenn er es biologisch nicht ist. Bei lesbischen Ehen gilt die Co-Mutter nicht sofort als Elternteil, sondern muss das Kind adoptieren. Gegen diese bei der Einführung der Ehe für alle nicht beseitigte Ungleichbehandlung versucht ein Frauenpaar aus der Nähe von Hildesheim derzeit juristisch vorzugehen.

Justizministerin Lambrecht erklärte, die Situation von Kindern und Eltern in Patchwork-Familien werde verbessert. „Kinder haben damit zwei rechtliche Elternteile in der Familie, in der sie tatsächlich leben, unabhängig davon, ob die Elternteile miteinander verheiratet sind oder nicht“, betonte die SPD-Politikerin. (Qsp/AFP/epd)

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