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Die TU Berlin mit Regenbogenfahne. Seit kurzem können an der TU trans Studierende auch ihren gewählten Namen offiziell auf Unidokumenten führen.

© TU Berlin/PR/Michael Setzpfandt

Unis lehnen gewählte Namen ab: Trans Studierende hadern mit Berliner Hochschulen

Ausschluss vom Unileben: Trans Studierende kritisieren, dass sie ihre gewählten Namen auf Dokumenten und im Online-System der Unis nicht benutzen dürfen.

Die Berliner Hochschulen geben sich gern divers und tolerant. Während der Pride Week im letzten Sommer flatterte vor der Technischen Universität Berlin sogar eine Regenbogenflagge. TU-Präsident Christian Thomsen sagte damals, dass Diversität „wesentliches Merkmal einer Universität“ sei. Mit der Flagge werde ein Zeichen „für Toleranz und Vielfältigkeit“ und „gegen Homo- und Transphobie“ gesetzt. Für Feli Kramer sind solche Statements reine Lippenbekenntnisse. Die 21-Jährige studiert an der TU, genauso wie Karl Mühlmeyer und Lou Conradi. Alle drei sind trans und aktiv im Queer-Referat des Allgemeinen Studierendenausschusses der TU. Sie erleben jeden Tag, wie die Hochschule sie vom Uni-Leben ausschließt, sagen sie. Denn sie dürfen ihren gewählten Vornamen auf Studierendenausweis, Zeugnissen und im Online-System der Uni nicht benutzen.

Der falsche Name im System führe bei den Studierenden zu einem enormen Leidensdruck, erzählt Karl. Es sei unmöglich, in eine Hausaufgabengruppe einzutreten oder etwas in Online-Foren zu fragen, ohne dass der alte Name auftaucht. Indem die Universität den Studierenden das Recht auf den eigenen Namen verwehrt, stellt sie ihre Identität als trans Personen grundlegend in Frage.

Der alte, abgelegte Name wird von trans Menschen häufig als „deadname“ bezeichnet. Ein Ausdruck, der belegt, wie schmerzhaft die Verwendung dieses Namens sein kann, die häufig auch bewusst stattfindet, um die Identität der Person zu entwerten. Für die Studierenden stellt die Präsenz des alten Namens eine ständige Belastung im Alltag dar. Mit jedem Dozierenden muss der Sachverhalt theoretisch einzeln geklärt werden. Auch bei sozialen Aktivitäten wie Besuchen in der Mensa ist der Studierendenausweis vorzuzeigen, auf dem der alte Name steht.

"Trans Studierende werden zwangsgeoutet"

„Trans Studierende werden vor allen Menschen, mit denen sie zu tun haben, zwangsgeoutet“, fasst Lou die Situation zusammen. Der falsche Name auf dem Abschlusszeugnis verschleppt das Problem außerdem in das spätere Berufsleben. Da die Uni keine offiziellen Anlaufstellen für trans Menschen anbietet, werde die aktivistische Arbeit auf einzelne Personen abgeschoben, sagt Karl. Diese Arbeit sei sowohl finanziell als auch psychisch eine Belastung. „Eigentlich wollte ich doch studieren“, sagt Karl. „Ich hatte gar keinen Bock auf E-Mails schreiben.“

Ein Grund für die Problematik liegt an dem langwierigen, psychisch belastenden Verfahren zur amtlichen Namensänderung nach dem veralteten Transsexuellengesetz (TSG). Um den Namen zu ändern müssen mehrere psychologische Gutachten in Auftrag gegeben werden, was tausende von Euro kosten kann. Geld, dass Studierende oft nicht haben.

Versicherungen und Arbeitgeber akzeptieren oft den gewählten Namen

Neue Hoffnung kommt jetzt mit dem reformierten Personenstandsrecht, das ermöglicht, „divers“ als dritte Geschlechtsoption eintragen zu lassen. Für die Namensänderung reicht nun die Vorlage eines ärztlichen Attests beim Standesamt, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bescheinigt. Die dadurch entstehenden Ausweisdokumente müssen dann wohl auch die Universitäten akzeptieren. Doch auch hier gibt es Nachteile. Da das Gesetz gar nicht für trans Personen vorgesehen ist, gilt kein Offenbarungsverbot. Das heißt, dass der alte Name weiter im Umlauf bleiben darf. Auch die Situation gegenüber den Krankenkassen ist unsicher.

Derzeit sind die Hochschulen mit ihrer Weigerung, den gewählten Namen von trans Menschen anzuerkennen, die Ausnahme. Krankenversicherungen, Vermieter und Arbeitgeber tun dies bereits. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betont in einer Einschätzung von 2016, dass eine hochschulinterne Verwendung des gewählten Namens ohne rechtliche Bedenken möglich sei, ebenso wie auf nach außen wirkenden Bescheinigungen. Die Identität der Studierenden könne hier beispielsweise durch den internationalen Studierendenausweis oder den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität festgestellt werden.

Die TU Darmstadt macht vor, wie es anders geht

Dass ein anderer Umgang durchaus möglich wäre, machen andere Universitäten vor. An der TU Darmstadt etwa erkämpfte der AStA, dass trans Studierende ihren gewählten Namen auf Uni-Dokumenten und in den IT-Systemen nutzen können. „Wir wollen unseren Trans-Status nicht unbedingt verschweigen, weil es uns unangenehm ist“, betont Karl. Aber die Universität propagiere mit ihrer Politik die Vorstellung, dass trans Personen ihr Umfeld täuschen würden. Diese Vorstellung sei gefährlich und ein Grund für Gewalt, insbesondere gegenüber transfemininen Personen. „Es ist schlimm, dass die Uni das macht“, sagt Karl kopfschüttelnd. „Daran sterben Leute.“

Die TU Berlin begründet ihr Vorgehen in einem Statement gegenüber dem Tagesspiegel damit, dass für das Land Berlin erst eine einheitliche Lösung gefunden werden müsse, die Rechtssicherheit garantiert. Hierzu fänden Gespräche zwischen den Hochschulen statt. Die Universität betont, dass die TU Berlin sich für Diversität einsetze. „Wir wissen, dass dieser Anspruch noch nicht auf allen Ebenen der Universität optimal in den Alltag integriert ist“, heißt es in dem Statement weiter. Um das zu ändern, erarbeite die Hochschule derzeit eine Diversitätsstrategie, die auch die Bedürfnisse von trans Studierenden beinhalten soll. Die Angabe eines frei gewählten Vornamens in der Studierendendatenbank sei derzeit technisch nicht möglich, die TU Berlin befinde sich aber in einer Systemumstellung.

Die Hochschulen geben technische Probleme an

Dass die Hochschulen technische Probleme bei der internen Verwendung des gewählten Namens angeben, ist für die Studierenden nicht akzeptabel. „Dadurch kann Diskriminierung nicht begründet werden“, sagt Lou. „Vor allem nicht an einer technischen Universität.“ Statistiken zufolge sind etwa 3,3 Prozent der Bevölkerung, non-binär, trans- oder intergeschlechtlich. Bei einer Zahl von 10.000 Studierenden einer Hochschule wären das 330 betroffene Studierende. „Die Uni muss aufhören, trans Studierende als bedauernswerte Einzelfälle zu behandeln, für die es eine Sonderlösung geben muss“, sagt Lou.

Momentan bieten die Universitäten an, durch andere Maßnahmen Diskriminierung abzubauen, beispielsweise durch All-Gender-Toiletten. Feli hält das für scheinheilig. „Natürlich ist es wichtig, dass alle Studierenden angstfrei Toiletten benutzen können, ohne sich selbst zu verleugnen“, sagt sie. Doch solange die Universität das Recht auf den eigenen Namen verweigert, fehle eine grundlegende Akzeptanz von Trans-Identitäten. „Es ist wichtig, dass die Uni uns Menschenwürde zugesteht“, sagt Feli. Erst dann könnten Regenbogenflagge und Diversitätsbekenntnisse wirklich ernst genommen werden.

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