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Premierenpaar. Vor fast 15 Jahren wurden die ersten eingtragenen Lebenspartnerschaften geschlossen - wie hier im August 2001 in Frankfurt am Main.

© dpa

Verwirrung um Justizminister Heiko Maas: Bundesregierung gegen Öffnung der Ehe

Mit seiner Äußerung zur Öffnung der Ehe hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einige Verwirrung ausgelöst. Doch jetzt wird klar: So schnell wird es keine Gleichstellung geben. Scharfe Kritik kommt von der Opposition.

Die Bundesregierung sperrt sich gegen eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen aber weitere Rechte erhalten, die bisher nur Eheleuten vorbehalten waren. Das Bundesjustizministerium habe gerade ein Projekt auf den Weg gebracht, um in 23 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Vorschriften für die Ehe auf Lebenspartnerschaften auszudehnen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag. „Wir sind sehr optimistisch, dass es in Kürze vom Kabinett beschlossen werden kann“, fügte er hinzu.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, „dass der Koalitionsvertrag die vollständige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft nicht vorsieht; deshalb wird das in dieser Legislaturperiode auch kein Projekt dieser Bundesregierung werden“.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte am vergangenen Wochenende auf seiner Facebook-Seite erklärt, nach seiner Überzeugung sei eine Grundgesetzänderung für eine vollständige Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts nicht zwingend notwendig. Er räumte gleichzeitig ein, in einer Koalition mit der Union sei eine vollständige Gleichstellung „leider nur schwer realisierbar“. Dies hatte bereits der Berliner SPD-Landesvorsitzende Jan Stöß in einem Interview mit dem Queerspiegel, dem neuen Tagesspiegel-Blog über LGBTI-Themen, beklagt.

Der Grünen-Politiker Volker Beck sieht in der Äußerung von Maas ein "Verwirrspiel": Zuvor habe das Bundesjustizministerium dem Bundestag in der Antwort auf eine kleine Anfrage mitgeteilt, es sei Rechtsaufassung der Bundesregierung, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Grundgesetzänderung erforderlich sei, und der Minister erkläre nun das Gegenteil. Beck: "Jetzt muss geklärt werden, was gilt. Verantwortliche Minister können nicht am Kabinettstisch das eine und in den sozialen Netzwerken etwas anderes erzählen. Je nach dem, was gerade besser ankommt." Das führe das parlamentarische Fragerecht ad absurdum.

Beck warf SPD und Union Herumdoktern vor. In etwa 150 Regelungen und mehr als 50 Gesetzen und Verordnungen seien gleichgeschlechtliche Paare noch immer gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Ein Referentenentwurf des Justizministeriums von Anfang März enthalte nur einen kleinen Teil von Änderungen. (Tsp/dpa)

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