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  RECHT & REISE :   RECHT & REISE 

Mitten auf dem Meerauf dem Sonnendeck laufen, Tennis spielen oder einfach nur ausruhen – das ist das Besondere an Kreuzfahrten. „Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“ – und manchmal eben auch einem Richter, zum Beispiel über Schieflagen rechtlicher Art.

Mitten auf dem Meer

auf dem Sonnendeck laufen, Tennis spielen oder einfach nur ausruhen – das ist das Besondere an Kreuzfahrten. „Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“ – und manchmal eben auch einem Richter, zum Beispiel über Schieflagen rechtlicher Art. Etwa über die Kabinen: Vor dem Amtsgericht Rostock kämpften Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes um eine Reisepreisminderung, weil sie eine Kabine neben der Landgangbrücke bewohnten und sich jeweils gestört fühlten, wenn die Brücke „krachend und knirschend“ heruntergelassen und wieder aufgezogen wurde. Das Gericht urteilte trocken, dass der Lärm als „schiffstypisch“ – und damit lediglich als „Unannehmlichkeit“ – einzustufen sei. (Amtsgericht Rostock, Aktenzeichen: 46 C 322/09)

Piraten Ein Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt gebucht, bei der von Südafrika aus die Fahrt über Sansibar, Mombasa, Port Victoria, Safaga, Soukhna und Messina nach Genua führen sollte. Der Anlauf aller Häfen war zugesagt. Tatsächlich fielen drei Stationen aus, weil die Route geändert wurde. Die Gäste verlangten 25 Prozent des Reisepreises zurück – und bekamen vorm Amtsgericht München recht, obwohl der Veranstalter die Routenänderung mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko durch Piraten vor Somalia begründet hatte. Habe der Veranstalter von den Gefahren bereits bei Abschluss des Reisevertrages gewusst, hätte er die Reise entweder nicht mit der Route verkaufen dürfen oder das Schiff mit Patrouillenbooten flankieren müssen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelten kurzfristige Änderungen der Route, doch nur für den Fall, dass die Gefahren nach Vertragsabschluss eingetreten wären. (Aktenzeichen: 281 C 31292/09) büs

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