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Endlich: Paris!

© Wimdu, dpa

Airbnb & Co.: Vertrag ist Vertrag

Privatunterkünfte sind eine günstige Alternative zum Hotel. Gebucht wird über das Internet, in nur wenigen Minuten. Aber Vorsicht, es gibt Fallstricke. Was Urlauber bei Airbnb und Co. beachten müssen.

Teilen und tauschen, dieser Trend hat sich auch beim Urlaub durchgesetzt: Vielen Touristen sind Hotels zu teuer und zu unpersönlich. Und Schlafsäle in Hostels und Jugendherbergen bieten wenig Privatsphäre. Dem Bedarf nach einer Alternative kommen die Vermittler von Privatunterkünften entgegen.

Gastgeber und Urlauber müssen sich auf den Seiten der Portale registrieren und ein Profil hinterlegen. Je schöner die Bilder der Unterkunft und je genauer die Beschreibung, desto begehrter sind die Objekte. Nach dem Aufenthalt können die Nutzer detailliert bewerten, wie ihnen die Unterkunft gefallen hat. Auch persönliche Kommentare sind möglich. Gleichzeitig kann der Gastgeber das Verhalten seiner Besucher beurteilen. „Wichtig ist, auf diese guten Bewertungen zu achten“, sagt Axel Willmann, Reiserechtsexperte aus Brühl bei Köln.

Airbnb, Wimdu oder 9flats: So heißen die Unternehmen, die weltweit Wohnungen, Villen, Boote, Baumhäuser und sogar Schlösser vermitteln. Generell sind die Portale nur Vermittler. Bezahlt wird bei der Buchung, das Geld wird aber erst 24 Stunden nach dem Einchecken an den Vermieter überwiesen – das soll die Sicherheit geben, dass alles so ist wie erwartet. Die Vermittler garantieren, dass sie bei der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft helfen, wenn der Gast mit der gebuchten Bleibe unzufrieden ist oder sie nicht der Beschreibung entspricht. Es kann nicht sein, dass ein Gastgeber die gebuchte Wohnung nicht zur Verfügung stellen will. „Jede Buchung ist eine vertragliche Vereinbarung, an die sich Gast und Gastgeber halten müssen“, erklärt Wimdu-Sprecherin Rebecca Pendleton.

Sein Recht im Ausland durchzusetzen, ist nicht einfach

Findet man allerdings eine schmutzige Wohnung vor, „hilft oft faktisch nur aufräumen – oder sich kommunikativ mit dem Vermieter auseinanderzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Willmann. „Eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Minderungsrechte bestehen nur gegenüber dem Vermieter.“

Die Durchsetzung kann sich vor allem schwierig gestalten, wenn man eine Unterkunft im Ausland gebucht hat: „Dann ist schon die erste Frage, welches Mietrecht Anwendung findet.“ Wer als Gast etwas kaputtmacht, kann den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Am besten dokumentiert man vorher und hinterher mit Fotos den Zustand der Unterkunft. Airbnb bietet aber eine Garantie, die Schäden von bis zu 700 000 Euro abdecken soll. 9flats und Wimdu bieten Versicherungen, die bis zu 500 000 Euro an Erstattung in Aussicht stellen.

Etwas anders funktioniert das Prinzip Haustausch: Dabei handelt es sich um einen seit vielen Jahren etablierten Weg, fremde Orte zu erkunden. Zahlreiche Plattformen bieten Haustausch-Partner an, etwa Haustauschferien, Haustausch, Intervac Homeexchange – oder Homelink. Bei letzterem Anbieter zahlt der Nutzer 140 Euro Jahresbeitrag. Der Haustausch-Vermittler ist seit 1977 als eingetragener Verein tätig.

„Man kann im Jahr so viel verreisen, wie man möchte“, sagt der Vereinsvorsitzende Manfred Lypold. Enthalten ist eine Tausch- und Rücktrittsgarantie. Ein Tauschvertrag regelt Rechte und Pflichten der Teilnehmer. Weltweit machen 13 500 Familien beim Haustausch über Homelink mit, in Deutschland sind es rund 1100.

Verena Wolff

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