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Reise: Frühbucher sollten sich absichern

Frühbucher achten besser darauf, dass der Veranstalter langfristig gegen eine Insolvenz abgesichert ist. Das rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Frühbucher achten besser darauf, dass der Veranstalter langfristig gegen eine Insolvenz abgesichert ist. Das rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wer jetzt etwa eine Kreuzfahrt im Sommer 2012 bucht, sollte prüfen, ob der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine Pleite versichert ist. Angaben hierzu finden Urlauber zum Beispiel im Internet (siehe unten).

Mit den Reiseunterlagen sollte vom Veranstalter auch ein gültiger Sicherungsschein eintreffen. Er ist ein Beleg dafür, dass der Veranstalter vorschriftsmäßig insolvenzversichert ist – und damit auch die Zahlungen der Kunden. Allerdings können sich Kunden nicht immer darauf verlassen, dass die Versicherung bei einer Pleite einspringt, erläutert Fischer-Volk. Denn in Einzelfällen sei es vorgekommen, dass Veranstalter zunächst eine Reise aus technischen Gründen oder wegen zu geringer Buchungszahlen abgesagt hatten. Danach sei Insolvenz angemeldet worden. Die Versicherung müsse Betroffenen in so einem Fall kein Geld zurückzahlen, weil die Reise nicht wegen einer Insolvenz ausfiel. Tsp

Veranstalterregister mit Angaben zur Insolvenzabsicherung gibt es unter www.tip.de/register

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