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Timesharing: Übernachten wie die Granden

Günstiger Urlaub Luxusanlagen: Verlockende Angebote sollen vom Timesharing überzeugen. Ein Beispiel mit Methode.

Regina Konrad ist empört: „Was sind denn das für Methoden?“ Die Tagesspiegel-Leserin aus Berlin-Wilmersdorf hat Post von einem Ferienclub auf Mallorca erhalten. In einem Schreiben wird ihr ein „entspannender Kurzurlaub“ angeboten. Für kleines Geld in einer Luxusanlage. Frau Konrad hat allerdings einen Blick fürs Wesentliche – und sich nicht nur gewundert, sondern auch das Kleingedruckte gelesen. Danach ist sie auf die Palme geklettert – und hat unserer Redaktion eine Kopie des Schreibens geschickt.

Dass das Geschäft mit dem schlecht beleumundeten „Ferienwohnrecht auf Zeit“ nicht tot ist, wussten wir. Auch wenn es die üblen Drückerkolonnen kaum noch gibt, die besonders in den 80er Jahren und Anfang der 90er vornehmlich auf den Strandpromenaden der Kanarischen Inseln Touristen mit unlauteren Methoden in zum Teil existenzgefährdende Verträge drängten. Dass sich ein großer deutscher Touristikkonzern, der sich 2004 selbst aus diesem Geschäftsfeld zurückgezogen hatte, nun zum Partner eines Anbieters von Timesharing macht, dürfte neu sein.

„Spanisches Flair, einzigartiges Ambiente“ wird der Leserin in dem Schreiben versprochen. Für 169 Euro pro Person werden ihr drei Übernachtungen in einem Zwei-Schlafzimmer-Ferienhaus im Marriott’s Club Son Antem bei Llucmajor auf Mallorca in Aussicht gestellt. Inklusive Mietwagen für die Dauer des Aufenthalts. Außerdem, quasi als Sahnehäubchen, gibt es noch 20 000 „Bluemiles“ auf das Konto beim Vielfliegerprogramm von Tuifly, an dem Frau Konrad teilnimmt, seit sie mal mit der Airline des größten deutschen Reiseveranstalters in Urlaub geflogen ist. Fester Bestandteil des Reisearrangements ist allerdings auch „eine Präsentation über Marriott’s Club Son Antem“, bei der die „zahlreichen Vorteile von Marriott Vacation Club“ vorgestellt werden sollen.

So weit erscheint der Leserin das Angebot zwar fragwürdig, jedoch noch nicht besonders verwerflich, obwohl sie sich schon fragt: „Darf Tuifly so mit meiner Adresse umgehen? Ich dachte, das sei ein seriöses Unternehmen.“ Was Frau Konrad allerdings besonders erbost: Im kleingedruckten Anhang des Schreibens ist unter dem Stichwort „Qualifizierung“ zu lesen: „Dieses Angebot richtet sich an Paare zwischen 30 und 70 Jahren, die über ein gemeinsames Jahreseinkommen von mindestens 60 000 Euro verfügen … Einzelreisende sind teilnahmeberechtigt, sofern sie zwischen 30 und 70 Jahre alt sind und ein Jahreseinkommen von über 60 000 Euro nachweisen können.“

Müssen Teilnehmer einer solchen Reise also ihre Gehaltsabrechnung oder sonstige Einkommensnachweise beibringen, fragt sich die Berlinerin. Will man ihr etwas verkaufen und dabei gleich Nägel mit Köpfen machen? Die Aussicht sei ja schlimmer als bei jeder „Kaffeefahrt“, bei denen arglosen Menschen nutzlose, minderwertige Dinge zu völlig überzogenen Preisen aufgeschwatzt werden.

Frau Konrad hat nach Erhalt des Briefes zunächst eine E-Mail an Tuifly geschickt und um eine Erklärung gebeten. Eine Antwort steht bis heute aus. Auf unsere Anfrage bei Tuifly gab Pressereferent Onuora Ogbukagu zu bedenken, dass zum einen Marriott ein „hochseriöses Unternehmen“ sei, zum anderen jeder „Bluemiles“-Teilnehmer einwilligt, Post von den Partnern des Programms zu bekommen. Und dass Marriott ein Partner sei, sei keineswegs ein Geheimnis. Die Frage, ob sein Unternehmen es nicht für ein wenig bedenklich halte, wenn mithilfe seiner Adresskartei Kunden in Richtung Geschäftsabschlüsse manövriert werden, deren Folgen viele Menschen nicht so ohne weiteres absehen können, hieß es lakonisch: „Man muss ja nicht auf die Post reagieren.“

Genau dazu rät auch die Berliner Verbraucherzentrale (VZ). „Das Thema Timesharing hatten wir ja lange nicht“, wundert man sich dort. Bislang lägen keine Beschwerden anderer Berliner vor, die ein ähnliches Schreiben aus Mallorca beziehungsweise der Londoner Europazentrale des Marriott Vacation Club erhalten haben. „Wir warnen jedoch ausdrücklich davor, das Angebot anzunehmen und sich den möglichen Repressalien bei einem Verkaufsgespräch in der Ferienanlage auszusetzen“, sagt Gabriele Francke, Juristin und Geschäftsführerin der Berliner VZ. „Solche Lockvogelangebote gehören in den Papierkorb.“ In der Vergangenheit hatten deutsche Verbraucherschützer immer wieder vor den Unwägbarkeiten des Timesharings gewarnt.

Das Angebot aus Mallorca wird Regina Konrad also zu den Akten legen, trotz der Versprechungen. „Alles in allem also ein unvergessliches Erlebnis zu einem unglaublichen Preis“, schreiben die Immobilienverkäufer des US-Unternehmens, die in ihrem Briefkopf auch das Logo von „Bluemiles“ verwenden. Unvergesslich und unglaublich – das glaubt Regina Konrad allerdings auch.

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