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Strand

© laif

Urlaub im Ausland: "Oben ohne" kann teuer werden

Gast sein will gelernt sein: Urlaub im Ausland bedeutet auch, sich mit unterschiedlichen Regeln vertraut zu machen – vor dem Start.

Sommer, Sonne, Reisezeit: Unzählige Deutsche packen in den kommenden Wochen ihre Koffer, um in der Ferne nach Entspannung zu suchen. Dass sie dabei auf unangenehme Art mit den Gesetzen des Gastlandes in Konflikt kommen können, ist nur wenigen klar. Nach dem Motto „Andere Länder, andere Sitten“ ist in etlichen Urlaubsländern vieles strafbar, was hierzulande legal ist.

Schon das Fotografieren von Herrschersitzen, der Kauf eines antiken Mitbringsels oder ein Sonnenbad „oben ohne“ am Strand können im Ausland mitunter Probleme verursachen, erläutert das Auswärtige Amt in Berlin auf seiner Internetseite. Auch der Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel empfiehlt dringend, sich vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage im Gastland schlauzumachen: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) in Wiesbaden. Touristen sollten auf Folgendes achten:

MORAL- UND SITTENREGELN

Insbesondere in islamischen Staaten und den USA gelten äußerst strenge Sittengesetze. Schon das Umziehen am Strand oder ein nackt am Meer spielendes Kleinkind wird in Amerika oft als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst und kann eine Anzeige nach sich ziehen. Unbedingt unterlassen sollten Eltern dort laut Auswärtigem Amt auch, Urlaubsfotos von ihrem nicht vollständig bekleideten Nachwuchs zu machen. Solche Aufnahmen gelten in den USA schnell als Kinderpornografie. Bei Anzeigen drohten „langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen“.

LIEBESBEKUNDUNGEN

Vorsicht walten lassen sollten Touristen gerade in islamisch geprägten Urlaubsländern auch bei der öffentlichen Zurschaustellung nackter Körper oder der liebevollen Zuneigung zu ihrem Partner. In Dubai etwa kann nach Angaben der Tourismusbehörde bereits das Küssen oder das Umarmen als anstößige Handlung geahndet werden. In Hotelanlagen und Ferienclubs spielten solche Verbote zwar meist keine Rolle, sagt Hopperdietzel. Aber in der Öffentlichkeit sollten Urlauber sich besser daran halten.

DROGEN UND MEDIKAMENTE

Gar nicht penibel genug beherzigen können Urlauber den Ratschlag: Finger weg von Drogen. Rauschmittelbesitz ist zwar auch hierzulande verboten, aber anders als in Deutschland können im Ausland schon kleinste Mengen weicher Drogen zu härtesten Strafen führen. Dies gilt etwa für Norwegen, die USA oder die Türkei. „Was bei uns nur als leichtes Vergehen geahndet wird, ist woanders schon Schwerstkriminalität“, sagt der Anwalt. In Asien und in etlichen islamischen Staaten droht mitunter sogar die Todesstrafe. Auch bei Medikamenten sollte man sich vorab informieren. In Deutschland legale Schmerzmittel könnten bei der Einreise etwa in den USA und im Oman als illegale Drogen betrachtet werden.

ALKOHOL

In vielen Ländern herrschen sehr viel strengere Regeln im Umgang mit Alkohol als in Deutschland. In den USA ist Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit fast überall untersagt, auch in Estland gilt auf öffentlichen Plätzen ein Trinkverbot. Viele Urlauber vergäßen zudem, dass gerade für Alkohol am Steuer andere Regel gelten, warnt Hopperdietzel. Ist in der Bundesrepublik ein Blutalkoholwert bis 0,5 Promille erlaubt, liegt die Grenze im Ausland niedriger. Vor allem skandinavische Länder und die USA bestrafen Verkehrsverstöße hart.

KAUF VON ANDENKEN

Schon ein vermeintlich harmloser Souvenirkauf kann Urlauber etwa in Griechenland oder der Türkei mit dem Gesetz in Konflikt bringen. Die Behörden dort achten penibel darauf, dass archäologische Fundstücke nicht außer Landes geschafft werden. Besonders die Türkei legt den Begriff Antiquität dabei sehr weit aus. „Auch alte Münzen, Fossilien, ja schon bearbeitete Steine von geringem Wert fallen mitunter darunter und sollten keinesfalls ungefragt mitgenommen werden“, warnt das Auswärtige Amt. Interessierte sollten sich vor Erwerb und Ausfuhr ausgefallener Andenken stets vorab beim Zoll informieren.

FOTOGRAFIEREN

In vielen Ländern dürfen Flughäfen, Herrscherpaläste, Regierungsgebäude sowie Polizei- und Militärposten aus Sicherheitsgründen nicht fotografiert werden. Selbst wer eine Brücke ablichtet, kann unter Spionageverdacht geraten.

Mehr dazu im Internet unter:

www.auswaertiges-amt.de (Rubrik „Reise und Sicherheit“)

Sebastian Bronst

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