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Der angeklagte Polizeischüler (r.) ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

© Daniel Karmann/dpa

Schütze und Opfer waren Freunde: Polizei-Azubi erschießt Kollegen – und kommt mit Bewährung davon

Im Februar 2019 stirbt ein Polizeischüler bei einer Schusswaffenübung in Würzburg – ein Unfall. Der Schütze wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Der tödliche Schuss fällt gegen 21.30 Uhr in einer Würzburger Kaserne. Im Raum sind zwei Polizeischüler: ein 21-Jähriger liegt lebensgefährlich verletzt auf dem Boden, sein zwei Jahre jüngerer Kollege kauert daneben. Er wollte das nicht, er wollte das nicht, soll er laut Aussage eines Polizisten, der nach dem Schuss ins Zimmer kam, wiederholt haben. Bereits die Ermittlungen vor Beginn des Prozesses ergaben, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt haben muss.

Auf der Anklagebank sitzt der Schütze, mittlerweile 21 Jahre alt, vom Polizeidienst beurlaubt. Er zittert – kurz nach der Tatnacht musste er sich in psychiatrische Behandlung geben. Die Richter am Amtsgericht Würzburg verhängen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 2400 Euro in Raten von 100 Euro an die Eltern des Verstorbenen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer und er sollen sich laut den Angaben des Angeklagten nicht nur beruflich, sondern auch privat vom Fußball gekannt haben. Im Zimmer befanden sich zum Tatzeitpunkt keine weiteren Zeugen.

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang ein. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Verteidiger vor Gericht vorlas, gestand er beim Entladen und der Kontrolle seiner Dienstwaffe nachlässig gehandelt zu haben. Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befand.

Schütze wusste nicht, dass noch eine Kugel im Lauf ist

Die beiden Polizei-Azubis sollten am Abend des 28. Februars 2019 einen gemeinsamen Dienst zur routinemäßigen Bewachung des Geländes der Bereitschaftspolizei Würzburg antreten. Bereits am frühen Morgen hatten sie eine gemeinsame Schicht.

Der Angeklagte gab danach seine Magazine in der Wachstation zurück und schloss seine Waffe vorschriftsgemäß in einen Tresor im Zimmer ein. Dass sich noch eine Kugel im Lauf befand, will er beim Entladen nicht gemerkt haben – auch nicht, als er die Dienstwaffe wieder entnahm.

Der Angeklagte holte seinen Kollegen in seinem Zimmer ab. Dort sollen die beiden Deutschen einen Schusswaffeneinsatz simuliert haben. Das spätere Opfer soll laut Anklage seine Waffe gezogen, Richtung Fenster gehalten und „Deutschuss“ gerufen haben. Ein Deutschuss wird in Notsituationen durchgeführt, wenn ein schnelles Ziehen und Schießen notwendig ist.

Reumütig: Dem 21-Jährigen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Reumütig: Dem 21-Jährigen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen.

© Daniel Karmann/dpa

Die beiden Männer hätten laut dem Angeklagten öfter solche Schießübungen nachgestellt. Der damals 19-Jährige drückte den Abzug der Waffe – im Lauf der Pistole befand sich noch eine Kugel, die den 21-Jährigen in den Hinterkopf traf. Schwer verletzt starb er wenige Stunden später in einer Klinik.

Laut Gericht hat der Angeklagte gegen zahlreiche Bestimmungen verstoßen und seine Waffe bei der Entladung nicht ordnungsgemäß kontrolliert. Allerdings sei es ihm anzurechnen, dass er bereits drei Stunden nach der Tat ausgesagt hatte.

Der Richter begründete das Jugendstrafmaß unter anderem damit, dass sich der Angeklagte zur Tatzeit in Ausbildung befand und mit seinem Kollegen wohl öfter solche Spielchen gemacht habe, in denen er leichtfertig mit der Waffe umgegangen sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass der 21-Jährige seit der Tat traumatisiert sei.

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„Der Angeklagte hat einen guten Freund erschossen und muss mit der Schuld klarkommen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und sprach von „unglücklichen Verkettungen“. Er plädierte für ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht, da seiner Ansicht nach keine Reifedefizite beim Angeklagten vorliegen würden und der Vorfall sich nicht als Jugendverfehlung darstellte.

Für den Rechtsanwalt, der die Eltern des Getöteten in der Nebenklage vertrat, sei eine Strafe unter zwei Jahren und im Jugendstrafrecht nicht angemessen. Er forderte in seinem Plädoyer ebenfalls eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht. Für die Familie habe es vor dem Prozess viele offene Fragen gegeben und sie habe große Hoffnungen gehabt, nach dem Prozess endlich abschließen zu können – er glaube nicht, dass dies nach dem heutigen, nur einem, Verhandlungstag möglich ist.

Folgen des Tods bewegen Bayrische Bereitschaftspolizei

Die Folgen der unbeabsichtigten Schussabgabe in der Würzburger Polizeiabteilung hatte die gesamte Bayerische Bereitschaftspolizei emotional bewegt, wie ein Sprecher mitteilte. Nach dem Unfall wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die die Waffen- und Schießausbildung vollständig überprüft habe.

„Im Ergebnis wurden durch diese keine strukturellen Problemfelder erkannt“, sagte Polizeihauptkommissar Markus Kern. Durch die unbeabsichtigte Schussabgabe sei der Umgang und die Ausbildung mit Polizeiwaffen im Ausbildungspersonal und bei den Polizeischülern jedoch noch stärker als bisher in den Fokus gerückt. (dpa)

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