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Annalena Baerbock.

© imago/photothek/IMAGO/Thomas Trutschel

Nach Todesurteil gegen Deutsch-Iraner Sharmahd: Auswärtiges Amt erklärt zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen

Außenministerin Baerbock fordert zwei iranische Botschaftsangehörige auf, Deutschland zu verlassen. Hintergrund ist das Todesurteil des Irans gegen einen Deutsch-Iraner.

| Update:

Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien „mit kurzer Frist aufgefordert“ worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch mit.

Wegen des Todesurteils habe sie zudem den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. „Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, erklärte die Ministerin.

Baerbock fügte hinzu: „Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.“

Bereits am Dienstag hatte die Ministerin angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe „eine deutliche Reaktion zur Folge haben“ werde. CDU-Chef Friedrich Merz forderte ein scharfes Vorgehen gegen Teheran. „Dieses Urteil darf nicht ohne Folgen bleiben“, schrieb er in einem Gastkommentar für die „Bild“-Zeitung.

„Die Bundesregierung, Europa, die USA und die Vereinten Nationen müssen den Iran in die Schranken weisen - mit allen Mitteln, die der freien Welt zur Verfügung stehen“, forderte Merz. „Wir müssen alles tun, damit dieses Unrechtsurteil nicht vollstreckt wird. Dazu gehört auch, den iranischen Botschafter in Berlin des Landes zu verweisen.“

Sharmahd wurde vom iranischen Geheimdienst entführt

Die iranische Justiz hatte den 67-Jährigen zuvor wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Sharmahds Festnahme hatte der Iran im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.

Die iranische Justiz wirft Sharmahd insbesondere vor, an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden.

Der in Teheran geborene Sharmahd war in Deutschland aufgewachsen und 2003 in die USA ausgewandert. Er gehört der Oppositionsgruppe Tondar (deutsch: Donner) an, die auch als „Kingdom Assembly of Iran“ bekannt ist. Sie lehnt das politische System der Islamischen Republik Iran ab und tritt für die Wiedereinführung der Monarchie in dem Land ein.

EU-Außenminister verschärfen Sanktionen gegen den Iran

Am Montag hatten die EU-Außenminister wegen der anhaltenden Gewalt gegen Demonstranten im Iran ihre Sanktionen gegen Teheran verschärft. Sie belegten 32 weitere iranische Verantwortliche sowie zwei Organisationen mit Vermögens- und Einreisesperren. Die EU macht die Betroffenen unter anderem für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie die jüngste Serie von Hinrichtungen im Iran mitverantwortlich.

Teheran seinerseits hat daraufhin Strafmaßnahmen gegen mehr als 30 Unternehmen und Personen aus der Europäischen Union (EU) verhängt, unter ihnen auch deutsche Politiker.

Betroffen von den Sanktionen sind laut einem vom iranischen Außenministerium am Dienstag auf seiner Internetseite veröffentlichten Liste unter anderem die Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Renata Alt (FDP).

Iran wirft Bundestagsabgeordneten „Unterstützung von Terrorismus“ vor

Den von den Sanktionen Betroffenen wird laut der Erklärung des iranischen Außenministeriums „Unterstützung von Terrorismus, Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und Anstachelung zur Gewalt und zu Unruhen im Iran“ vorgeworfen.

Auf der Sanktionsliste stehen auch mehrere Rüstungsbetriebe sowie Abgeordnete des EU-Parlaments und nationaler Parlamente. Sie alle wurden mit Vermögens- und Einreisesperren belegt.

Menschenrechtsaktivisten haben im Iran seit Jahresbeginn insgesamt 55 vollstreckte Todesurteile gezählt, vier davon im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten seit September.

Die Demonstrationen waren durch den Tod der 22-jährigen Kurdin Mahsa Amini ausgelöst worden. Sie starb nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die strikte islamische Kleiderordnung. Im Zuge der Proteste wurden hunderte Menschen getötet und tausende festgenommen. (AFP)

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