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Kultur: 1. Mai: Was zu weit geht - Von der Schwierigkeit, Demonstrationen zu verbieten

Demonstrationen sind nicht so einfach zu verbieten. Die Justiz schützt die Freiheit, seine Meinung sagen zu dürfen, auch bei öffentlichen Kundgebungen.

Demonstrationen sind nicht so einfach zu verbieten. Die Justiz schützt die Freiheit, seine Meinung sagen zu dürfen, auch bei öffentlichen Kundgebungen. Trotzdem die Verwirrung: Wieso dürfen die Rechten nicht am Jahrestag der Ausschwitz-Befreiung aufmarschieren, wohl aber - zumindest nach einer vorläufigen Entscheidung - am 1. Mai, den eben auch Hitler zum Tag der Arbeit ausgerufen hatte? Wohl deshalb: Die Richter sind unsicher. Das Bundesverfassungsgericht brach kürzlich ein Tabu. Es hat das Demo-Verbot am Ausschwitz-Gedenktag mit einer Gefahr für die "öffentliche Ordnung" gerechtfertigt. Aber was das für eine Ordnung ist, weiß niemand so genau. Es hat etwas mit dem Gefühl zu tun, "jetzt geht es wirklich zu weit".

Zum Thema Online Spezial: Sind die Krawalle zum 1. Mai unvermeidbar? Bei den "revolutionären" Mai-Demos in Berlin und vielen NPD-Aufmärschen liegt die Sache anders. Sie werden mit dem Argument verboten, die "öffentliche Sicherheit" sei in Gefahr. Dieser Begriff hat einen Maßstab: die geltenden Gesetze. Wird gegen sie verstoßen, ist eine Verbot gerechtfertigt. Das Problem bei den Rechten ist, dass sie sich mittlerweile zu benehmen wissen. Keine Hakenkreuze, keine Hetzreden. Krawall-Demos sind noch schwieriger zu beurteilen. Hier muss getrennt werden: Was ist Demo, was Krawall? Auch der Berliner Innensenator kann kaum behaupten, dass die Kundgebungen am Berliner 1. Mai bisher gewalttätig verliefen. Die Straßenschlachten im Anschluss daran schon. Die Behörde muss nur ein Verbot begründen. Die Richter müssen jedoch den Umfang der verbotenen Freiheit bestimmen. Das ist etwas komplizierter.

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