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Kultur: 50 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Menschlicher Standard

Zum Kampf auf Leben und Tod gibt es nur eine Alternative: Flucht. Seit Menschen sich bekriegen, laufen sie auch voreinander weg.

Zum Kampf auf Leben und Tod gibt es nur eine Alternative: Flucht. Seit Menschen sich bekriegen, laufen sie auch voreinander weg. Es ist daher kein Zufall: Sechs Jahre nach dessen Ende wurde unter dem Eindruck des schlimmsten Krieges der Menschheit auch der größte humane Schritt in der Geschichte von Flucht und Vertreibung unternommen. Heute vor 50 Jahren, am 28. Juli 1951, wurde in Genf das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" verabschiedet. Das Statut machte als "Genfer Flüchtlingskonvention" weltweit Karriere. Es soll nach dem Willen der EU bald Grundlage eines europäischen Asylsystems sein. Der Streit, den es in Deutschland darum geben wird, zeichnet sich schon heute ab.

Der Anspruch in Artikel 16

Die Flüchtlingskonvention war damals für alle ein Durchbruch - nur für die Deutschen nicht. Zwar gehörte die Bundesrepublik zu den ersten sechs Unterzeichnerstaaten, die nötig waren, um das Abkommen 1954 in Kraft treten zu lassen. Aber die Deutschen waren schon weiter. Das noch frische Grundgesetz enthielt einen Passus zum Schutz von Flüchtlingen, der in der Welt ohne Vorbild war. Artikel 16 gewährte allen politisch verfolgten Menschen einen eigenen Anspruch auf Asyl, der sogar vor Gericht einklagbar war. Vielleicht verstellte dieses Musterbeispiel an Menschlichkeit später den Blick auf die Vorschriften der Konvention. So zumindest lautet der Befund des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers. Das Abkommen habe hier zu Lande über Jahrzehnte eine "eher nachgeordnete Rolle" gespielt, kritisierte er Ende Juni in Berlin. Grafiken: Flüchtlinge weltweit Die wichtigsten Aufnahmeländer Aber welche Rolle soll es denn spielen? Keine einfache jedenfalls. Die Genfer Konvention ist Völkerrecht. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, sie zum Mindeststandard im Umgang mit Flüchtlingen zu machen. Was jedoch mit dem Asyl zu geschehen hat, also dem Anspruch eines Einzelnen auf Aufnahme, bleibt Sache der einzelnen Staaten. Die Genfer Flüchtlingskonvention stellt es den Ländern anheim, ob sie überhaupt ein Asyl einrichten wollen. Sie greift nur dann ein, wenn der Flüchtling einmal ins Land gekommen ist - gleichgültig ob legal oder illegal.

Man kann es auch so sagen: Das Asylrecht ist Ausdruck der Macht eines Staates, das internationale Flüchtlingsrecht schränkt diese Macht dagegen ein. Kollisionen sind deshalb programmiert. Und sie zeigen, weshalb der Dualismus von Völkerrecht und nationalem Recht in Flüchtlingsfragen auf Dauer eine recht schwierige Konstruktion ist. Am deutlichsten tritt dies zutage, wenn ein Staat einem Flüchtling die Tür weisen will. Er darf ihn der Konvention zufolge nicht in ein Land abschieben, wo er bedroht wäre, ob aus religiösen, politischen oder vergleichbaren Gründen. Soll dieser Schutz vor Abschiebung bald Basis für eine gemeinsame EU-Asylgewähr sein?

Deutschland sieht dies bislang anders. Es hat sich in Erinnerung an die Nazizeit an einem Asylrecht ausschließlich für politisch Verfolgte festgebissen und in der Rechtsprechung eine staatliche oder quasi-staatliche Verfolgung zur Maßgabe dafür gemacht. Die Grünen beharren nun darauf, auch nichtstaatliche Verfolgung in den Katalog der Asylgründe aufzunehmen, ganz wie es in Europa Praxis ist. Innenminister Schily, der Sozialdemokrat, begegnet diesem Ansinnen zunehmend schroff. Nicht zu Unrecht verweist er darauf, dass sich der Abschiebeschutz der Genfer Flüchtlingskonvention fast wortgleich im deutschen Asylverfahrensgesetz wiederfindet. In der Sprache der juristischen Fachleute heißt es: das "kleine" Asyl.

Deutschland in der Sackgasse

Ruud Lubbers hatte sich in Berlin als Geburtstagsgeschenk für die Flüchtlingskonvention jedoch nichts anderes gewünscht, als dass aus dem "kleinen" Asyl in Deutschland das große wird und es in den Mittelpunkt der staatlichen Schutzgewähr rückt. Freilich hat er die Parteien noch einmal kräftig gelobt, dass sie am Artikel 16 festhalten. Aber natürlich weiß Lubbers, dass aus dem Grundrecht seit dem Asylkompromiss von 1993 nicht viel mehr als ein Symbol herauszuholen ist.

Der deutsche Sonderweg endete in einer Sackgasse. Ob sich die Genfer Flüchtlingskonvention als gute Orientierung erweist, wird sich ab 2005 entscheiden. Dann soll die EU über das versprochene gemeinsame Asylrecht verfügen.

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