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Kultur: 50 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Wann ist das Leben in Gefahr? Die Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen - aktuelle Beispiele

In Deutschland besteht ein Schutz vor Abschiebung, der auf internationalen Prinzipien basiert. Er gilt, wenn Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen besteht.

In Deutschland besteht ein Schutz vor Abschiebung, der auf internationalen Prinzipien basiert. Er gilt, wenn Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen besteht. Doch die Praxis ist umstritten:

Mazedonien: Schleswig-Holstein setzte am Donnerstag die Abschiebung von Flüchtlingen nach Mazedonien aus. Es fordert wegen der Kämpfe einen bundesweiten Abschiebestopp. Berlin schloss sich dem am Freitag an.

Tschetschenien: Ende Juni hob der Bundesinnenminister einen Abschiebestopp für tschetschenische Flüchtlinge auf. Nach Einschätzung Berlins besteht für nach Russland abgeschobene Tschetschenen keine Gefahr mehr. Menschenrechtler widersprechen dem. Sie könnten belegen, dass Tschetschenen dort allein schon wegen ihrer Abstammung verfolgt werden.

Kosovo: Kosovo-Albaner können seit April 2000 wieder abgeschoben werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Für die Bürgerkriegsflüchtlinge bestehe seit dem Einzug der Kfor in Kosovo "keine konkrete Gefahr mehr für Leib, Leben oder Freiheit".

toh

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