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Kultur: Am Rad drehen

Windkraft bedroht Status der Wartburg als Welterbe

Wartburg und Windräder – passt das zusammen? Diese Streitfrage scheucht derzeit die Thüringer Landespolitik auf. Denn in Sichtweite zur berühmtesten Burg Deutschlands sollen zwei riesige Windmühlen zur Stromerzeugung aufgestellt werden. Nun fürchtet der Freistaat, dass die Wartburg ihren Status als Weltkulturerbe verlieren könnte. Abwegig ist das nicht: Weil das sächsische Dresden zur Verkehrsentlastung eine Brücke in die Elbauen stellt, bekam das Tal voriges Jahr seinen Unesco-Titel aberkannt.

So weit soll es in Thüringen nicht kommen. Bauminister Christian Carius von der CDU will weiter juristisch gegen die Windräder vorgehen, die das nordeutsche Unternehmen Gewi in der Ortschaft Marksuhl errichten möchte. Vorige Woche hatte ein Verwaltungsgericht trotz des Widerspruchs von Freistaat und Gemeinde den Bau erlaubt. Der thüringischen Landesregierung ist klar, dass die Blamage groß wäre, würde die Unesco die Wartburg als Welterbe streichen. Schließlich wurde auch die unberührt wirkende Landschaft von der Unesco 1999 ausdrücklich mit in den Schutzstatus aufgenommen. „Sobald man in der Burg ist, sieht die Welt aus, wie sie im Mittelalter aussah“, schwärmt Marksuhls Bürgermeister Martin Trostmann. Nach Süden hin nur Hügel und Wälder. Künftig aber könnten zwei Windräder am Gebirge stehen. In Luftlinie sieben Kilometer entfernt will die Gewi sie auf den Milmesberg bei Marksuhl stellen. Vom Grund bis zur Blattspitze erreichen die Windräder eine Höhe von 140 Metern, von der Burg aus deutlich erkennbar. Unvorstellbar für Trostmann, der seit Jahren gegen die Windräder auf seinem Gemeindegebiet kämpft. Doch die juristische Lage ist verzwickt. Der Milmesberg ist bisher als Vorranggebiet für Windkraft in der regionalen Raumplanung ausgewiesen. Auf dieser Grundlage beantragte Gewi beim Wartburgkreis eine Baugenehmigung für die Windräder – und bekam sie bereits 2005.

Für den Rechtsanwalt der Firma, den Leipziger Juristen Martin Maslaton, besteht indes kein Grund zur Aufregung. Bereits jetzt sei das Umfeld der Wartburg verbaut, sagt der Honorarprofessor für „Recht der Erneuerbaren Energien“ an der Technischen Universität Chemnitz, und auch von der Unesco hätte es bislang keine Nachfragen gegeben. „Wenn einmal gesagt wurde, da soll eine Anlage hin, kann es nicht sein, dass man sich als Unternehmer darauf nicht verlassen kann.“ Die Entscheidung dürfe rückwirkend nicht geändert werden. „Würde die Baugenehmigung kassiert, wird es teuer“, so Maslaton. Dann folge eine Schadenersatz-Forderung. Er rate seinen Mandaten von einem Kompromiss ab.

Der Fall wird nun das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar beschäftigen. Schon 2006 verhandelte es ein Eilverfahren in dieser Angelegenheit, ohne ein Urteil zu fällen. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Denn das Verwaltungsgericht Meiningen, das vorige Woche den Windrad-Bau erlaubte, hatte ihn im Eilverfahren vor vier Jahren noch untersagt. Noch komplizierter wird die Lage, weil das zuständige Unesco-Komitee bisher keine Beurteilung abgab. Während es den Dresdener Brückenbau maßregelte, erhob es jüngst keine Einwände gegen eine Brücke im Welterbe Mittelrheintal. Dass man nicht weiß, woran man ist, macht die Landespolitik in Thüringen nervös. Daher erwägt sie, dem Windrad-Investor Ersatzflächen anzubieten, vielleicht gar eine Entschädigung.

Nicht gerade zur Beruhigung trug eine Mitteilung der deutschen Unesco-Kommission bei, die die Mittlerin zwischen der UN-Organisation und der Bundesrepublik ist. Das Gerichtsurteil zu den Windrädern in der Nähe der Wartburg müsse man ernst nehmen, sagt Pressesprecher Dieter Offenhäußer. Im Zweifelsfall, warnt er, beginne irgendwann die Prüfung, „ob der Welterbe-Status in Gefahr ist.“ Eike Kellermann

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