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Kultur: Atomkraft: Wie lange sie noch laufen: Die Kernpunkte des deutschen Atomkonsenses

Der Atomkonsens, den Bundesregierung und Energiewirtschaft unterzeichnen wollen, wurde im Grundsatz bereits im Juni 2000 nach zähen Verhandlungen vereinbart. Er sieht nach den Worten von Bundesumweltminister Trittin (Grüne) den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland etwa bis zum Jahr 2018 vor.

Der Atomkonsens, den Bundesregierung und Energiewirtschaft unterzeichnen wollen, wurde im Grundsatz bereits im Juni 2000 nach zähen Verhandlungen vereinbart. Er sieht nach den Worten von Bundesumweltminister Trittin (Grüne) den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland etwa bis zum Jahr 2018 vor. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des Konsenses:

Reststrommengen: Insgesamt dürfen alle AKW zusammen noch 2623 Terawattstunden Strom produzieren, das sind 2623 Milliarden Kilowattstunden. Diese Reststrommenge ergibt in Jahre umgerechnet die Zahl von 32 Jahren als rechnerische Gesamtlaufzeit. Für die Berechnung der Reststrommenge wurden für jedes Kraftwerk die fünf höchsten Jahresproduktionen seit 1990 zu Grunde gelegt, zuzüglich eines Aufschlags von 5,5 Prozent für technische Verbesserungen. In der Reststrommenge enthalten ist eine Strommenge, die das stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich theoretisch in elf Jahren hätte produzieren können.

Laufzeiten: In der Vereinbarung wird für jedes Atomkraftwerk aufgeschlüsselt, welche Strommenge rechnerisch bis zur Stilllegung noch produziert werden darf. Die Betreiber dürfen aber die Kontingente ihrer Kraftwerke in bestimmtem Umfang untereinander verrechnen. Ein Enddatum für das Abschalten der Meiler ist in der Vereinbarung nicht explizit festgeschrieben. Als erstes Atomkraftwerk soll das AKW Obrigheim vom Netz gehen. Der Vereinbarung zufolge müsste dies aber nicht vor der nächsten Bundestagswahl erfolgen, wie es die Grünen stets verlangt hatten.

Atommüll: Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe wird vom 1. Juli 2005 an verboten. Weiter werden die Betreiber verpflichtet, Zwischenlager bei den Atomkraftwerken zu errichten. "Die Energieversorger errichten so zügig wie möglich an den Standorten der Kernkraftwerke oder in deren Nähe Zwischenlager," heißt es in der Vereinbarung. Die Atomtransporte sollen bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit standortnaher Zwischenlager wieder aufgenommen werden. Auftakt war Ende März dieses Jahres der Castortransport aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins niedersächsische Gorleben. Die Erkundung für ein Endlager in Gorleben soll bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens drei und längstens zehn Jahre unterbrochen werden. Das Moratorium bedeute aber keine Aufgabe Gorlebens als Standort für ein Endlager.

Ungestörter Betrieb: Die Bundesregierung garantiert für die vereinbarte Restlaufzeit, dass sie die Nutzung der Atomkraft nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminieren wird. Das gilt auch für die Besteuerung. Die Betreiber verpflichten sich, den bestehenden Sicherheitsstandard weiter zu beachten. Die Bundesregierung verpflichtet sich, diesen Standard nicht zu ändern.

Deckungssumme: Die Pflicht-Versicherung für Atomkraftwerke, mit der Schäden durch Unfälle abgesichert werden sollen, wird deutlich erhöht. Die Deckungssumme steigt von 500 Millionen Mark auf fünf Milliarden Mark.

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