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elbtal waldschlößchenbrücke

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Baumaßnahmen: Dresden stimmt für neuen Bürgerentscheid zur Waldschlößchenbrücke

Der Dresdner Stadtrat ist für einen weiteren Bürgerentscheid im Zusammenhang mit dem Unesco-Welterbe im Elbtal. Sollte ein Begehren erfolgreich sein, könnte statt der umstrittenen Brücke ein Tunnel gebaut werden.

Am Dienstagabend stimmte das Parlament maßgeblich mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen dafür, dass ein entsprechendes Begehren von Dresdner Bürgern zulässig ist. Im Kern geht es um den Bau eines Tunnels anstelle der umstrittenen Waldschlößchenbrücke. Ob daraus wirklich ein Votum der Bürger folgt, ist ungewiss. Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) legte umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Ein Antrag auf sofortigen Baustopp für die im November 2007 begonnene Brücke wurde abgelehnt. Am 30. April will der Stadtrat erneut beraten.

In der emotional geführten Diskussion erinnerte ein Vertreter der Bürgerinitiative "Welterbe erhalten", die das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hatte, an die Außenwirkung des Votums. Auch die Rolle Deutschlands stehe auf dem Spiel.

Die Verwaltung hält das Begehren für nicht rechtens. Sowohl die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung als auch der erforderliche Kostendeckungsvorschlag genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen, hieß es zur Begründung. Zudem sei das Begehren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zweimonatsfrist beantragt worden.

Entscheidung im Juli

Das Dresdner Elbtal soll den Welterbe-Titel verlieren, wenn die Waldschlößchenbrücke in der landschaftlich reizvollen Flusslandschaft entsteht. Das hatte die Unesco klar gestellt. Eine Entscheidung steht im Juli an. Ein Tunnel wurde als Alternative akzeptiert. Die Gesamtkosten werden auf 160 Millionen Euro veranschlagt. Für den Tunnel machen dessen Befürworter Summen zwischen 150 bis 177 Millionen Euro geltend.

Derzeit sind am Verwaltungsgericht Dresden noch 16 Klagen gegen die Brücke anhängig. Über die Klagen dreier Naturschutzverbände soll am 19. Juni entschieden werden. Sie machen den Schutz der bedrohten Fledermausart Kleine Hufeisennase geltend. Andere Kläger befürchten Verkehrslärm und Schadstoffbelastungen. Zudem geht es um mögliche Grundstücksenteignungen. (imo/dpa)

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