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Kultur: Betriebsverfassungsreform: Was wird, was bleibt

Mit dem Kompromiss zwischen Wirtschaftsminister Müller und Arbeitsminister Riester steht jetzt im Wesentlichen fest, wie die Mitbestimmung in Zukunft geregelt ist.Die noch gültige Fassung des Gesetzes zur Betriebsverfassung stammt aus dem Jahr 1972.

Mit dem Kompromiss zwischen Wirtschaftsminister Müller und Arbeitsminister Riester steht jetzt im Wesentlichen fest, wie die Mitbestimmung in Zukunft geregelt ist.

Die noch gültige Fassung des Gesetzes zur Betriebsverfassung stammt aus dem Jahr 1972. Es gilt für alle privaten Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern. Die Mitbestimmung wird danach hauptsächlich durch die Betriebsräte ausgeübt. Von ihnen gibt es zurzeit rund 250 000 in Deutschland.

Im nächsten Jahr sollen die Betriebsratswahlen zum ersten Mal nach den neuen Regeln abgehalten werden.

Das ändert sich

Unternehmensübergreifende Betriebsräte können entstehen. Beispiel: Ein Autozulieferer siedelt sich in der Nachbarschaft eines Autoherstellers an. Er lässt seine eigenen Leute am Band mitarbeiten. Die Neuregelung ermöglicht die Schaffung eines gemeinsamen Betriebsrats.

Betriebsratswahlen werden einfacher. Das neue Vorgehen: In Stufe eins wird ein Wahlvorstand bestellt, Vorschläge für Kandidaten werden vorgestellt. Stufe zwei, die geheime Wahl, folgt nach genau einer Woche. Bisher zog sich das Verfahren mit Betriebsversammlungen über einige Wochen hin.

Leiharbeiter erhalten mehr Rechte.

Mitwirkung. Der Betriebsrat hat jetzt mehr zu sagen in den Bereichen: Sicherung von Arbeitsplätzen, Qualifikation, Gleichstellung von Frauen und Männern, betrieblicher Umweltschutz sowie bei der Bekämpfung des Rassismus.

Jugendvertretung erhält mehr Gewicht. Die Auszubildendenvertretungen sind seit 1972 eine Säule der Mitbestimmung, jetzt steigt ihr Einfluss.

Größere Betriebsräte. In Betrieben mit 101 bis 150 Beschäftigten sollen ihnen sieben statt bisher fünf Mitglieder angehören. In großen Betrieben mit mehr als 7000 Mitarbeitern sollen es vier Personen mehr sein als bisher.

Freistellung von mehr Betriebsräten von der Arbeit. Bisher war dies nur in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten nötig. Mit der Neuregelung muss der Betrieb schon ab 200 Mitarbeitern eine Kraft entbehren.

Hier gab Riester nach

Durch die Vereinbarungen mit Müller konnte Riester nicht den ganzen Gesetzentwurf vom Dezember durchsetzen. Einige Punkte:

Konzernbetriebsräte. Sind in einem Konzern mehrere Unternehmen zusammengefasst, sollte zusätzlich zu den einzelnen Räten immer noch ein übergreifender Betriebsrat Pflicht werden. Dies findet sich in dem neuen Entwurf nicht mehr. Es wird aber leichter, einen Konzernbetriebsrat zu bilden.

Bürokratie. Erst ab 100 Beschäftigten gelten Regelungen, die mit viel Aufwand verbunden sind - statt wie geplant für alle Unternehmen. Beispielsweise kann der Betriebsrat eines kleinen Unternehmens entgegen dem ersten Entwurf keine Ausschüsse bilden.

Mitbestimmung gilt doch nicht bei Investitionen und allen Umweltfragen - nur beim "betrieblichen Umweltschutz".

Externe Berater kann sich der Betriebsrat nur in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten ins Haus holen. Riester wollte dies in allen Unternehmen ermöglichen.

fmk

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