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Kultur: Bloß keine Fristen

Georg Heuberger von der Claims Conference bezieht Position im Restitutions-Streit

Herr Heuberger, der Streit um das aus dem Berliner Brücke-Museum restituierte Gemälde „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner reißt nicht ab. Was hat sich in der öffentlichen Wahrnehmung der Restitutionsproblematik verändert?

Mit der Debatte um das Gemälde verbindet sich auch eine von Einzelinteressen dominierte Kampagne gegen die Restitution von Kunstwerken – mit antisemitischen Untertönen: Wer Holocaust sagt, meint Geld, und Ähnliches war zu lesen. Befangen könnte man etwa auch Bernd Schultz vom Auktionshaus Villa Grisebach in Berlin sehen (siehe dessen Beitrag im Tagesspiegel vom 12.5.). Er hat ein durchaus persönliches Interesse, weil solche Restitutionsfälle im Ausland versteigert werden und eben nicht bei der Villa Grisebach. Dies wurde bisher weitgehend übersehen. Diese Diskussion instrumentalisiert den Einzelfall.

An Schärfe hat die Diskussion auch durch die hohen Preise gewonnen, die auf dem Kunstmarkt gezahlt werden und es Museen unmöglich machen, sie zurückzukaufen. Wird der moralische Grundgedanke der Restitution nicht durch die Praktiken des Kunsthandels und Anwaltskanzleien unterlaufen, die auf Restitutionsfälle spezialisiert sind und gut an ihnen verdienen?

Wir leben in einem Rechtsstaat und können nicht sagen: Wir wollen nur deutsche, keine amerikanischen Anwälte, und wir wollen vor allem keine gierigen Anwälte. Selbstverständlich haben die Opfer das Recht, zu einem Anwalt ihrer Wahl zu gehen. Ich würde das an ihrer Stelle auch machen. Wenn ich wüsste, dass mein von den Nationalsozialisten ermordeter Großvater eine Kunstsammlung besessen hätte, wäre es mir wichtig, zu rekonstruieren, was er gesammelt hat. Doch die Opfer spielen in der Diskussion nur dann eine Rolle, wenn sie sich an Anwälte wenden. Das tun sie, weil es keinen anderen Ansprechpartner für sie gibt, wenn sie ein Bild suchen, weder an zentraler Stelle noch bei den Museen selbst.

Ist die Zurückhaltung bei der Provenienzforschung ein generelles Problem der deutschen Museen?

Die meisten Museen haben sich seit der Washingtoner Erklärung von 1998 nur unzureichend dieser Aufgabe gestellt: einerseits, weil sie personell dazu nicht ausgestattet sind, andererseits, weil sie dem Thema keine Priorität einräumen. Deutschland ist der Anlass der Washingtoner Vereinbarung gewesen, in der es vorrangig um Kunst ging, die während der Zeit des Nationalsozialismus den Besitzer gewechselt hat. Gerade deutsche Museen müssten sich verpflichtet fühlen. Auch den Standpunkt, dass man nur Begehrlichkeiten weckt, wenn man Werke mit zweifelhafter Provenienz ins Internet stellt, teile ich nicht. Genau diese Transparenz und Öffentlichkeit fordert das Washingtoner Abkommen.

Sehen Sie eine Chance, dass die Museen in dieser aufgeheizten Stimmung wieder mit den Erben ins Gespräch kommen?

Wenn die Museen nichts verbergen, sondern recherchieren und danach auf die Erben zugehen, gibt es viele Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Sei es, das Museum zahlt eine Entschädigung, sei es, man einigt sich auf einen langfristigen Leihvertrag. Es muss nicht immer restituiert werden. Einer Familie Hess könnte man doch einen Ehrenplatz im Brücke-Museum einräumen und die Geschichte ihrer Sammlung darstellen. Nach der Stigmatisierung durch die Nazis würde man so die jüdischen Sammler und Galeristen öffentlich anerkennen, die etwa den deutschen Expressionismus erst durchgesetzt haben.

Ist das Misstrauen gegenüber deutschen Museen nach der Diskussion über das Kirchner-Bild im Ausland gewachsen?

Die aktuelle Diskussion wird im Ausland nicht verstanden. Eine Argumentation, die vorgibt, die nationale Kultur zu schützen, und dazu Ausfuhrverbote oder eine Frist für die Anmeldung von Restitutionen erwägt, ist nicht akzeptabel. Es wäre ein Skandal, wenn Deutschland jetzt eine Ausschlussfrist einführt.

Was muss Ihrer Meinung nach jetzt vorrangig geschehen?

Erst wenn man die Bestände der Museen systematisch auf ihre Provenienz hin überprüft hat und die problematischen Fälle publiziert sind, kann man über Verjährungsfristen reden. Wir müssen nur nach Österreich schauen: Lange hat man sich dort geweigert, das Wort Restitution überhaupt in den Mund zu nehmen. Inzwischen hat man eine Provenienzkommission eingerichtet, die sehr aktiv arbeitet. Das Problem in Deutschland ist, dass die Koordinierungsstelle in Magdeburg, die unter www.lostart.de vermisste Werke aufführt, eine Doppelaufgabe hat – sogenannte Beutekunst und zugleich während der Nazizeit von jüdischen Sammlern entzogene Werke aufzuführen. Es gibt dort Zehntausende von Einträgen deutscher Museen bezüglich ihrer Kriegsverluste, aber nur ganz wenig über durch die Nazis entzogene Kunst. Außerdem ermittelt diese Stelle nicht selbst, sondern verwaltet die Meldungen passiv. Dort könnte eine zentrale Stelle zur Provenienzforschung in Deutschland angesiedelt werden.

Im Kirchner-Fall wurde bestritten, dass das Bild verfolgungsbedingt verkauft wurde. Könnte man es sich nicht leicht machen und sagen: Alles, was in Deutschland nach 1933 von jüdischen Sammlern verkauft oder aus solchen Sammlungen angekauft wurde, muss überprüft und im Zweifelsfall restituiert werden?

So ist es. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. Eine Restitution jedoch ist keinesfalls automatisch die Folge. Solche Verkäufe müssen nicht immer verfolgungsbedingt motiviert gewesen sein. Wenn ein adäquater Preis gezahlt worden ist und wenn dieser Erlös in die freie Verfügung des vorherigen Eigentümers gelangt ist, war es ein gültiges Rechtsgeschäft. Nur: Im Kirchner-Fall finden wir in den Akten des Wiedergutmachungsverfahrens dafür keinerlei Beweise.

Die Fragen stellten Christina Tilmann und Michael Zajonz.

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