zum Hauptinhalt

Kultur: Bremen behält seine Grosz-Bilder

Kunsthalle weist Herausgabeanspruch des Nachlassverwalters zurück

Der in der vergangenen Woche von dem Nachlassverwalter des Malers George Grosz, Ralph Jentsch, gegen die Kunsthalle Bremen erhobene Anspruch auf Herausgabe zweier Gemälde ist von dieser zurückgewiesen worden. Beide Gemälde, so die Kunsthalle in einer Stellungnahme, seien von Grosz vor 1931 seinem Kunsthändler, Alfred Flechtheim, zum Verkauf übergeben worden. Die Begründung Jentsch’, die Bilder seien „in den Wirren der Jahre 1933-1945 verloren gegangen“, sei mithin unzutreffend. Die Bilder seien von Flechtheim oder seinen Erben in den dreißiger Jahren im internationalen Kunsthandel veräußert worden. Sie wurden von der Kunsthalle erst 1972 beziehungsweise 1979 aus dem Handel erworben. Dass Grosz seinerzeit „möglicherweise um seinen Anteil gekommen“ sei, so die Stellungnahme, „berührt allein das Verhältnis von Künstler und Kunsthändler“. Der Erwerb seitens der Bremer Kunsthalle jedenfalls sei „in jeder Hinsicht rechtmäßig erfolgt und nicht zu beanstanden“. Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false