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Kultur: BSE: Europa und seine Vorschriften - Schweine, Hühner und Fische fressen weiter Tiermehl

Seit 1987 sind in elf Ländern der EU Fälle von Rinderwahnsinn entdeckt worden. Die Chronologie der wichtigsten EU-Rechtsvorschriften und -Entscheidungen zu BSE6.

Seit 1987 sind in elf Ländern der EU Fälle von Rinderwahnsinn entdeckt worden. Die Chronologie der wichtigsten EU-Rechtsvorschriften und -Entscheidungen zu BSE

6. März 1990: Alle BSE-Fälle müssen gemeldet werden.

27. Juni 1994: Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer. Tiermehl für andere Tiere wie Schweine, Hühner oder Fische bleibt erlaubt.

18. Juli 1996: Tierabfälle müssen für die Verarbeitung beispielsweise zu Tiermehl 20 Minuten lang unter einem Druck von drei Bar einer Temperatur von 133 Grad Celsius ausgesetzt werden, um BSE-Erreger abzutöten.

23. April 1998: Einführung von BSE-Schnelltests.

5. Mai 2000: Verpflichtung zu verstärkten BSE-Schnelltests vom 1. Januar 2001 an. Vorgeschrieben sind Stichproben bei Tieren, die auf Bauernhöfen verendet sind, bei notgeschlachteten oder verhaltensauffälligen Tieren.

29. Juni 2000: So genannte BSE-Risikomaterialien wie Hirn, Augen oder Rückenmark müssen vom 1. Oktober an vernichtet werden, damit mögliche Erreger nicht in die Futter- und Nahrungsmittelkette gelangen können.

1. September 2000: Die Rindfleisch-Etikettierung tritt in Kraft. Verbraucher können danach bei jedem gekauften Stück Rindfleisch erkennen, wo das Tier geschlachtet und zerlegt wurde.

22. November 2000: Vom 1. Januar 2001 an müssen alle Risikotiere im Alter von mehr als 30 Monaten einen BSE-Schnelltest durchlaufen. Außerdem dürfen ab dem 1. März 2001 keine Tiere mehr zu Tiermehl verarbeitet werden, die nicht auch für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind - Haus-, Zoo-, Labor- oder verendete Tiere.

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