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Kultur: Bund und Land, Hand in Hand

Was sind kulturelle Einrichtungen von "gesamtstaatlichem" Rang?Christiane Peitz "Die Auswahl fällt schwer", sagt Peter Limbach, der in Michael Naumanns Behörde für Planung und Grundsatzfragen zuständig ist.

Was sind kulturelle Einrichtungen von "gesamtstaatlichem" Rang?Christiane Peitz

"Die Auswahl fällt schwer", sagt Peter Limbach, der in Michael Naumanns Behörde für Planung und Grundsatzfragen zuständig ist. In der Tat lässt sich die Frage, nach welchen Kriterien der Bund die komplette Finanzierung von Berliner Kulturinstitutionen übernimmt, nicht leicht beantworten. Warum steht auf der Wunschliste des Kultur-Staatsministers das Jüdische Museum, nicht aber die Stiftung "Topographie des Terrors"? Warum das Berliner Philharmonische Orchester, nicht aber die Staatsoper Unter den Linden? Welches Museum, welche Musik ist eigentlich von "gesamtstaatlicher Bedeutung"? Und warum?

Limbach erläutert die Kriterien seiner Behörde am Beispiel Stiftung Deutsche Kinemathek. Die beherberge eben kein rein berlinisches Archiv, sondern eine bundesweit einmalige Sammlung. Ebenso führt er das Jüdische Museum an, das sich vom einst geplanten Erweiterungsbau für das Berlin Museum zu einer Einrichtung von nationaler Bedeutung gemausert hat. Die Besucherzahlen im noch leeren Libeskind-Bau sprechen ohnehin für sich. Die "Topographie", so Limbach, sei hingegen eine Gedenkstätte und werde wie alle Gedenkstätten in Deutschland behandelt: als Ländersache. Eine Argumentation, die Kultursenator Christoph Stölzl und die Stiftung Topgraphie des Terrors bekanntlich nicht teilt.

Vergleicht man die Vorschläge, die Naumann und Stölzl für die Liste der vom Bund finanzierten Berliner Einrichtungen vorlegen, fällt auf, welch verschiedene Maßstäbe angelegt werden. Stölzl möchte den Bund zur Mitverantwortung für die Opernhäuser verpflichten: Die sind am teuersten und sorgen für die höchsten Defizitposten. Die Philharmoniker hingegen möchte der Kultursenat gerne in Eigenverantwortung behalten: Das Orchester spielt 50 Prozent seines Etats selbst ein - hat also Aussicht auf günstigere Bilanzen - und ist die Perle in Berlins Musiklandschaft. Das heißt, es greifen finanzielle Argumente und dazu das Argument der Qualität. Aber was, wenn das Berliner Philharmonische Orchester eines hoffentlich fernen Tages schlechter spielt, als es seinem Ruf und seinem Weltrang gemäß ist? Und wer übernimmt die laufenden Kosten für die Gebäudehaltung?

Im Fall der Gedenkstätten scheint die Vorgeschichte des Ortes ausschlaggebend zu sein: Wo die Gestapo saß, wo ein Konzentrationslager stand, will der Bund nicht in die Verantwortung gehen und verweist auf die Kulturhoheit der Länder. Das Holocaust-Mahnmal steht nicht an einem der so genannten authentischen Orte - und hat für Michael Naumann höchste Priorität. Ist also für allgemeines Gedenken die Bundes- und für konkretes die Regionalliga zuständig?

Die Beispiele zeigen: Bevor über die "Leuchttürme" und Kandidaten für Naumanns Liste weiter öffentlich diskutiert wird, müssen die Verhandlungsrunden um den neuen Hauptstadtkulturvertrag für das Jahr 2001 Kriterien für den gesamtstaatlichen Rang von Kunst- und Kultureinrichtungen erarbeiten und offen legen. Kriterien, so heißt es aus dem Büro Stölzl, die auch den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer einleuchten können. Denn nicht jede Musik, die in der Hauptstadt spielt, ist automatisch Hauptstadtmusik. Nur dann wird der neue Vertrag, der erstmals traditionelle Berliner Einrichtungen in die vollständige Verantwortung des Bundes überschreiben will, plausibel nach außen vermittelbar. Nur dann ist er mehrheitsfähig.

Bleibt die Kostenfrage, die nicht zuletzt Finanzminister Eichel wird beantworten müssen. Denn nach Auskunft der Bundesbehörde soll sich an der Höhe der staatlichen Subventionen für Berlins Kultur von derzeit 100 Millionen Mark in den nächsten drei Jahren nichts ändern. Von dieser Summe gehen 20 Millionen auch weiterhin in den Hauptstadtkulturfonds, der kleinere Projekte unterstützt. Bleiben 80 Millionen: zu wenig für die sieben Einrichtungen, die Michael Naumann in seinem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages genannt hat, inklusive Berliner Festspiele und Martin-Gropius-Bau. Voraussichtlich wird es also im Einzelfall bei einer anteiligen Kostenübernahme durch den Bund bleiben. Wenn alles gut geht - und wenn sich die Beteiligten schleunigst über ihre argumentative Verhandlungsbasis verständigen -, soll bis zur Sommerpause entschieden sein.

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