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Kultur: Bundesverfassungsgericht: Warum Karlsruhe?

Mit ihrem deutlichen Votum für Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts schreiben die derzeit 15 Mitglieder des Gerichts eine lange Tradition fort. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 residiert das höchste deutsche Gericht schon in der alten badischen Residenzstadt, obwohl dieser Sitz erst später per Gesetz fixiert wurde.

Mit ihrem deutlichen Votum für Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts schreiben die derzeit 15 Mitglieder des Gerichts eine lange Tradition fort. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 residiert das höchste deutsche Gericht schon in der alten badischen Residenzstadt, obwohl dieser Sitz erst später per Gesetz fixiert wurde. "Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe", heißt es erst seit 1971 in Paragraf 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG). Im Fall eines Umzuges hätte dieses Gesetz geändert werden müssen. Wegen ihres besonderen Ranges durften die Verfassungsrichter nach der Vereinigung als einzige Bundesrichter selbst über einen möglichen Umzug entscheiden. Schon damals fiel die Entscheidung vorläufig für Karlsruhe aus. Das Gericht selbst sah nach der Wiedervereinigung keinen Anlass, sich verbindlich zur Standortfrage zu äußern, solange nicht die vier weiteren Verfassungsorgane - Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - ihren Sitz in Berlin hätten. Dies ist inzwischen aber der Fall. Außerdem platzt das Gericht aus allen Nähten. Rund 20 Arbeitszimmer sind für neue wissenschaftliche Mitarbeiter nötig.

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