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Kultur: Castor-Transporte: Täglich rollen Container

Im Mai 1998 erließ die damalige Umweltministerin Angela Merkel einen Transportstopp für abgebrannte Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken und hochradioaktiven Müll aus Wiederaufbereitungsanlagen im Ausland. Hintergrund waren Erkenntnisse, dass die zulässige Strahlung an der Außenhaut der Transportbehälter über Jahre hinweg teils um ein Vielfaches überschritten worden war.

Im Mai 1998 erließ die damalige Umweltministerin Angela Merkel einen Transportstopp für abgebrannte Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken und hochradioaktiven Müll aus Wiederaufbereitungsanlagen im Ausland. Hintergrund waren Erkenntnisse, dass die zulässige Strahlung an der Außenhaut der Transportbehälter über Jahre hinweg teils um ein Vielfaches überschritten worden war. Diese Information hatte die Atomindustrie den deutschen Aufsichtsbehörden nicht weiter geleitet.

Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz wurde seither kein Abfall aus Atomkraftwerken oder der Wiederaufbereitung mehr transportiert. Tatsächlich fanden dennoch auch in den Jahren 1998, 1999 und 2000 genehmigte Fahrten mit radioaktivem Material statt, darunter auch die umstrittenen Transporte aus der Hanauer Atomfabrik. Das Bundesamt beziffert die Gesamtzahl aller Nukleartransporte auf 445 000.

Die bei weitem größte Zahl entfalle allerdings auf sehr schwach strahlendes Material, etwa aus der Medizin, sagte Bundesamts-Sprecher Karl Amannsberger. In rund 350 Transporten pro Jahr rollen nach seinen Worten auch "unbestrahlte" Brennelemente durch die Republik - also noch unbenutztes Material zur Kernspaltung. Hoch radioaktiv seien sie erst nach ihrer Nutzung in Reaktoren oder nach der Wiederaufbereitung.

Aus Hanau wurden nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums "Fertigungsreste" abtransportiert - darunter aber auch mehrere Tonnen Uran und hochgiftiges Plutonium. 1998 habe es vier Transporte mit je acht bis zehn Behältern gegeben, im Jahr 2000 vier Transporte mit je zwei Behältern. Allein die Genehmigungen im Vorjahr hätten für bis zu 18 Tonnen Material gegolten. Für alle Transporte gilt, dass 48 Stunden vorher das Lagezentrum des Bundesinnenministeriums verständigt wird. Als Transporter dient ein gepanzerter Wagen, der von einem Begleitfahrzeug gesichert wird.

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