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Kinderpornografie? Bei manchen erotischen Mangas - hier ein Bild aus einer Ausstellung in der Bundeskunsthalle in Bonn - ist die Einordnung schwierig.

© dpa

Update

Kinderpornografie: Japan verbietet Kinderpornografie - außer bei Mangas

Die gezeichnete Darstellung von Kindesmissbrauch ist laut Bundesprüfstelle allerdings auch in Deutschland nicht illegal.

In vielen japanischen Fachgeschäften für Comics und Zeichentrickfilme – Manga und Anime genannt – gehören sie zum Standardangebot: Gezeichnete Pornos, die in Form von Heften, Büchern oder DVDs in speziell gekennzeichneten Ecken angeboten werden. Viele davon zeigen sehr jung aussehende Figuren in expliziten Sexszenen, einige sind eindeutig als Kinder zu erkennen. An diesem Phänomen wird sich offenbar auch künftig nichts ändern: Am Donnerstag beschloss zwar das Unterhaus des japanischen Parlaments, dass der Besitz von Kinderpornografie künftig verboten werden soll. Manga und Anime sollen davon aber ausdrücklich ausgenommen werden.

Die Gesetzesvorlage, die noch vom Oberhaus verabschiedet werden muss, sieht vor, dass Personen, die Pornovideos und Fotos realer Kinder zur „Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse“ besitzen, mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis zu umgerechnet rund 7000 Euro Geldbuße bestraft werden, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet. Seit Jahren sieht sich Japan internationalem Druck ausgesetzt, seine Gesetze gegen Kinderpornografie mit denen in anderen Industrieländern in Einklang zu bringen. Zwar verbot Japan 1999 die Produktion und Verbreitung von Kinderpornos. Es sei aber weiterhin das einzige Mitglied der G7-Gruppe der wichtigen Industrienationen, in dem der Besitz von Kinderpornos erlaubt ist, sagte Hiromasa Nakai, Sprecher des UN-Kinderhilfswerks Unicef.

„Kein Missbrauch an realen Kindern“

Dass gezeichnete Pornos von dem Verbot ausgenommen sind, dürfte auch damit zu tun haben, dass sie eben nur fiktive Szenen zeigen – was auch in Deutschland ein zentrales Bewertungskriterium ist, wie Elke Monssen-Engberding erklärt, Juristin und Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. „Die Vorschriften in Deutschland sollen die Ausbeutung von Kindern verhindern – aber da Manga und Anime keinen Missbrauch an realen Kindern zeigen, dürften sie auch bei uns eher nicht als illegal eingestuft werden“, sagte sie dem Tagesspiegel am Donnerstag. Das legt auch das Strafgesetzbuch nahe, in dem es in dem entsprechenden Paragrafen zu Kinderpornografie heißt, dass damit Darstellungen gemeint sind, „die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben“, was nach Einschätzung von Juristen bei Manga und Anime in der Regel nicht gegeben ist.

Dennoch hat die Bundesprüfstelle immer wieder mit erotischen Manga und Anime zu tun: Bei explizit sexuellen Darstellungen, bei denen „die Geschlechtsmerkmale im Mittelpunkt stehen“, werden sie als Pornografie eingestuft. Das macht sie allerdings nicht illegal, sie dürfen dann nur nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Bei den deutschen Manga-Verlagen, die auch zahlreiche erotische Manga aus Japan ins Deutsche übertragen, betont man, dass die hierzulande erhältlichen Werke in der übergroßen Mehrheit keine kinderpornografischen Inhalte zeigten. „Die Stoffe, auf die hier Bezug genommen wird, wurden bislang praktisch gar nicht außerhalb Asiens von irgendwem verlegt“, sagt Joachim Kaps, Leiter des auf Manga spezialisierten Tokyopop-Verlages in Hamburg.

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