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Kultur: Das Jahr 2001: Nur noch die Entfernung zählt

Zum Ausgleich für die zeitweise stark gestiegenen Öl- und Spritpreise sollen die Autofahrer über die Einkommensteuer entlastet werden. Doch die bisherige Kilometerpauschale von 70 Pfennig je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird nicht nur vom elften Kilometer an auf 80 Pfennig erhöht - sie wird gleichzeitig in eine reine Entfernungspauschale umgewandelt und steht damit auch Bus-, Bahn und Radfahrern sowie Fußgängern zu.

Zum Ausgleich für die zeitweise stark gestiegenen Öl- und Spritpreise sollen die Autofahrer über die Einkommensteuer entlastet werden. Doch die bisherige Kilometerpauschale von 70 Pfennig je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird nicht nur vom elften Kilometer an auf 80 Pfennig erhöht - sie wird gleichzeitig in eine reine Entfernungspauschale umgewandelt und steht damit auch Bus-, Bahn und Radfahrern sowie Fußgängern zu.

Um Missbrauch zu verhindern, müssen Fahrtkosten von mehr als 10 000 Mark dem Finanzamt aber gesondert nachgewiesen werden. Auch über Fahrtstrecken von mehr als 59 Kilometern fordert der Staat Belege. Schließlich soll niemand unbegrenzt Kosten für seinen Arbeitsweg abrechnen können, die ihm gar nicht entstanden sind - beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft.

Die Pauschale ersetzt das bisherige Kilometergeld, bei dem Fernpendler, die Bus und Bahn benutzten, in der Regel schlechter davon kamen. Autofahrer konnten bisher 70, Motorradfahrer 33, Mofa-Fahrer 28 und Fahrradfahrer nur 14 Pfennig je Kilometer abrechnen. Und Fußgänger gingen ganz leer aus.

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