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Kultur: Das Jahr 2001: Schwule und Lesben dürfen heiraten

Heiratswillige Schwule und Lesben müssen sich noch gedulden. Das neue Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren wird zwar zum Jahresbeginn im Bundesgesetzblatt verkündet - es tritt aber erst sechs Monate später in Kraft.

Heiratswillige Schwule und Lesben müssen sich noch gedulden. Das neue Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren wird zwar zum Jahresbeginn im Bundesgesetzblatt verkündet - es tritt aber erst sechs Monate später in Kraft. Denn die Länder müssen noch einige Ausführungsbestimmungen erlassen. Dazu gehört vor allem die Festlegung, wo die Lebenspartnerschaften feierlich besiegelt werden sollen. In dem Gesetz wurde unscharf auf die "zuständige Behörde" verwiesen, um kein Mitspracherecht des Bundesrates zu begründen - die Standesämter sind Sache der Länder und Kommunen.Ansonsten treten Regelungen in Kraft, die es in ähnlicher Form bereits für heterosexuelle Ehen gibt - zum Namensrecht, zum Miet- und Erbrecht, zur Aufnahme des Partners in die Kranken- und Pflegeversicherung und zum Zuzugsrecht für ausländische Ehepartner. Andere Bestimmungen sind am Widerstand der Unionsländer im Bundesrat gescheitert. Dazu gehören Gleichstellungen im Steuerrecht, bei der Erbschaftsteuer, im öffentlichen Dienstrecht - aber auch Verpflichtungen wie die Einbeziehung des Partnereinkommens in die Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialhilfe und Wohngeld.

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