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Kultur: Das Menschenrecht zu klagen

Slobodan Milosevic ist schuldig. Jedenfalls sind sich Presse und Weltöffentlichkeit weitgehend einig darin, dass nicht die Schuld selbst, sondern nur noch die Beweisführung zweifelhaft ist.

Slobodan Milosevic ist schuldig. Jedenfalls sind sich Presse und Weltöffentlichkeit weitgehend einig darin, dass nicht die Schuld selbst, sondern nur noch die Beweisführung zweifelhaft ist. Aus dem "wegen Kriegsverbrechen Angeklagten" wird so schnell der "angeklagte Kriegsverbrecher". Wir könnten also jenes Motto anstimmen, das dem texanischen Judge Roy Bean zugeschrieben wird, der im Wilden Westen westlich des Rio Pecos Recht sprach: Give him a fair trial and hang him!

Das sagen zumindest die Kritiker des Den Haager Gerichtshofs. Aber ist dieser Vorwurf der Vorverurteilung zutreffend? Sind die Zweifel, ob Milosevic in einem solchen Klima überhaupt ein fairer, rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden kann, angebracht oder ihrerseits Propaganda zugunsten des Angeklagten? Auch die Auslieferung Milosevics wurde von manchen ja eher als Wildwest-Aktion denn als rechtsstaatlicher Akt wahrgenommen: Die jugoslawische Regierung hatte sich über eine Entscheidung des eigenen Verfassungsgerichts hinweggesetzt, als es Milosevic an den Den Haager Gerichtshof überstellte.

Die Auslieferung Milosevics mag politisch erzwungen gewesen sein und gegen jugoslawisches Recht verstoßen haben, ein Verfahrenshindernis stellt dies jedoch nicht dar. Die Überstellung des Angeklagten ist zweifellos international rechtsgültig, denn sie geschah auf Grund einer klaren völkerrechtlichen Verpflichtung an das Tribunal. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates, die zur Gründung des Tribunals führte, bindet alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, also auch die Republik Jugoslawien. Das verbleibende Problem - durfte die Regierung Milosevic ausliefern, obwohl die Verfassung eine Überstellung an einen fremden Staat verbietet? - ist ein internes Problem Jugoslawiens. Es ist zudem nicht eindeutig zu beantworten, denn es handelt sich nicht um eine Auslieferung von Staat zu Staat, sondern zu den Vereinten Nationen.

Die öffentliche Vorverurteilung und die Umstände der Auslieferung sind jedoch nicht die einzigen Einwände gegen das Jugoslawien-Tribunal und eine eingerichtete und ausgeübte internationale Strafgerichtsbarkeit, wie sie in Den Haag institutionalisiert werden soll. Der Euphorie der Völkerrechtler und Menschen-rechtsadvokaten über das Gericht ist schon bald nach dessen Errichtung entgegengehalten worden, dass das Tribunal in Wirklichkeit aus Zynismus geboren sei. In der Geburtsstunde des Tribunals 1993 waren Krieg und Kriegsverbrechen voll im Gange, und anstatt einzugreifen, so die Kritik, verlegte sich die internationale Staatengemeinschaft auf das spätere Strafen von Verbrechen, die eigentlich hätten verhindert werden können und müssen. Damit war das Tribunal der gefahrloseste Weg, nichts zu unternehmen, so die Spötter unter den Zynikern.

Gegen diesen Einwand spricht die unübersichtliche weltpolitische Lage Anfang der 90er Jahre: Eine "Prophetie rückwärts" weiß hinterher immer, was zu gegebener Zeit hätte geschehen müssen. Der Vorwurf des Zynismus ändert nämlich nichts daran, dass in Kroatien und später in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo Unrecht geschehen ist, verübt von konkreten Tätern, die Namen und Anschrift haben und die ermittelt werden können. Deren Schuld wird nicht durch politische Fehler neutralisiert, und die Strafwürdigkeit ihres Verhaltens entfällt auch nicht etwa deshalb, weil vielleicht ein Dritter Schlimmeres hätte verhindern können.

Vor der Anklage ist keiner sicher

Doch an erster Stelle der Kritik steht der - auch von Milosevic selbst erhobene - Vorwurf einer "Siegerjustiz": Die Gewinner schreiben die Geschichte und richten über die Verlierer. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, veranstaltet das Tribunal einen Schauprozess, und Milosevic ist, wie der ehemalige US-Justizminister Ramsey Clark (auch Mitglied des "Komitees zur Verteidigung von Slobodan Milosevic") meint, in Wirklichkeit ein "politischer Gefangener", eine "Marionette" in einer von Washington finanzierten und gesteuerten Show, die von der völkerrechtswidrigen Nato-Bombardierung von 1999 ablenken soll.

Dem Gerichtshof in Den Haag wird von interessierter Seite auch der Vorwurf gemacht, dass die bislang eingeleiteten Verfahren sich im wesentlichen auf die Serben und deren Rolle beschränkten. Auch hier muss allerdings differenziert werden, da im Kontext des Bosnien-Krieges ebenso Anklagen gegen muslimische Generäle erhoben wurden, und auch ein kroatischer General und einige seiner Schergen haben sich wegen ihrer Rolle im Bürgerkrieg in Den Haag verantworten. Gerichtsverfahren zur Verfolgung und Vertreibung von Serben, die Anschläge und andere mutmaßlichen Verbrechen von UCK-Angehörigen oder Kosovo-Albanern an Serben stehen noch aus.

Der Vorwurf einseitiger Stellungnahme kommt also möglicherweise verfrüht. Er träfe dabei in erster Linie nicht das Gericht, das nur aufgrund einer offiziellen Anklage tätig wird, sondern die von Carla del Ponte verwaltete Anklagebehörde. In Den Haag heißt es, dass Verfahren gegen Albaner in Vorbereitung sind. Unterlässt die Behörde aber künftig weitere eingehende Ermittlungen in diese Richtungen, dann wäre der Weg nicht weit zur politischen Justiz.

Kants Rigorismus

Doch damit ist das Verfahren gegen Milosevic nicht als illegitim entlarvt. Das Recht des Stärkeren ist nicht per se Unrecht, und die Bestrafung eines Täters wird nicht bereits dadurch illegitim, dass ein anderer möglicherweise davonkommt. Die Aufrechnung von Schuld und Gegen-Schuld, mit der auch Milosevic vor Gericht argumentiert, bricht sich an der Rechtsidee selbst und ihrer zentralen Funktion: der Wiederherstellung von Recht. Immanuel Kant hat dieses Prinzip, wenn auch in der martialischen Form des ius talionis, anschaulich formuliert: "Selbst, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflösete (z. B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinander zu gehen, und sich in alle Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann."

Der Rigorismus, der hier anklingt, geht jedoch möglicherweise zu weit, wenn es um die Gemengelage eines Krieges oder die Aufarbeitung undurchsichtiger Vorgänge geht. Die Vergangenheit hält reichlich Beispiele bereit für die Problematik, massenhaftes Unrecht gerichtlich zu bewältigen. Strukturell bedingt ist der Effekt, dass die Prozesse in Sündenbock-Veranstaltungen umschlagen können und die Schwierigkeit verleugnen, zwischen Schuldigen und Unschuldigen eine klare Linie zu ziehen. Aus dieser Erfahrung heraus ist in vielen Ländern der Schluss gezogen worden, dass Wahrheitskommissionen der bessere Weg sind, das Recht wieder herzustellen oder zumindest alle Opfer zu Worte kommen zu lassen.

Ein weiteres Problem der gerichtlichen Verarbeitung von Makrokriminalität besteht darin, dass die gängigen Straftheorien an ihr zerschellen. Das moderne Schuldstrafrecht ist nicht auf die Aufarbeitung von massenhaften Kriegs- und Regierungsverbrechen eingestellt: Das Rechtfertigungsmuster der Spezialprävention - Abschreckung des konkreten Täters, seine Tat zu wiederholen - greift ohnehin kaum, da in Den Haag nur der landet, der politischer Verlierer ist und kaum in der Lage sein wird, die mutmaßlichen Untaten zu wiederholen. Doch auch die generalpräventive Wirkung eines internationalen Strafgerichts, also die Abschreckung künftiger Despoten, Diktatoren oder Warlords, ist zunächst eine optimistische Annahme. Außerdem hatten die Täter wegen des drohenden Strafverfahrens allen Grund, nicht aufzugeben, sich nicht auf politische Verhandlungen einzulassen und möglichst alle Zeugen und Beweise für ihre Taten zu beseitigen. So könnte die Strafdrohung sogar zum Anreiz für Verbrechen geworden sein, anstatt diese zu verhindern. Der Makel selektiver Verfolgung von Kriegsverbrechen durch das Tribunal und seine Anklagebehörde lässt sich also weder mit abstraktem Vergeltungsrigorismus restlos beseitigen noch pragmatisch aus dem System moderner Strafzwecke rechtfertigen.

Was bleibt, ist das Recht der Opfer auf Aufklärung, Verhandlung, Beweisaufnahme, das aus ihnen Subjekte macht, die öffentlich Klage erheben. Dies gilt natürlich für alle Opfer, auch die serbischen. Der französische Philosoph Jean-François Lyotard hat in seinem Buch "Der Widerstreit" diesen Unterschied markiert: "Opfer zu sein bedeutet, nicht nachweisen zu können, dass man ein Unrecht erlitten hat. Ein Kläger ist jemand, der geschädigt wurde und über Mittel verfügt, es zu beweisen. Er wird zum Opfer, wenn er diese Mittel einbüßt. [...] Wenn sich niemand findet, der den Beweis dafür erbringen kann, niemand, der ihn anerkennt, und / oder wenn die ihn stützende Argumentation für abwegig erachtet wird, so wird der Kläger abgewiesen; das Unrecht, über das er sich beklagt, kann nicht nachgewiesen werden. Er wird zum Opfer."

Ein Bauer aus Nagafc

Aus diesem Grund hat das Tribunal eine fundamental andere Funktion als die Wahrheitskommissionen: Die Kommissionen sind als Chroniken wertvoll und kommen der Wahrheit vielleicht sogar näher als ein Gerichtsverfahren, weil der Strafdruck fehlt. Aber sie entlassen die Betroffenen, die Geschädigten nicht aus ihrer Opferrolle, denn sie produzieren eine Sammlung gleichrangiger Wahrheiten ohne Anerkennung von Schuld und greifen damit zu kurz. Dagegen leistet das Tribunal von Den Haag die Transformation vom Opfer zum Kläger. Der Auftritt des albanischen Bauern Fehim Elshani aus Nagafc im Kosovo im Milosevic-Prozess am 20. Februar 2002, der von der Bombardierung seines Dorfes mitsamt der zwanzigtausend dort konzentrierten Flüchtlingen durch serbisches Militär berichtete, war eine solche Transformation.

Jenseits aller Menschenrechtslyrik und Siegerjustiz-Vorwürfe steht also an erster Stelle das Recht der Opfer, zu Klägerinnen und Klägern zu werden. Sie haben einen Anspruch auf dieses Tribunal. Dies verpflichtet uns allemal, den Milosevics dieser Welt den Prozess zu machen.

Rainer Nickel

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