zum Hauptinhalt

Kultur: Das Volksgericht tagt

Warum

ein Tabu bricht. Von Harald Martenstein

Johannes B. Kerner hat den Schiedsrichter Hoyzer, der Bestechlichkeit zugegeben hat, für Dienstagabend in seine Talkshow eingeladen. Kerner fährt damit einen Angriff gegen die Demokratie.

Ist dieser Satz nicht stark übertrieben? Nein. Einer der Pfeiler unseres Verfassungssystems besteht aus der Justiz, die unabhängig sein muss. Für Rechtsprechung sind Gerichte zuständig und niemand sonst. Gegen Hoyzer wird ermittelt. Wenn er in der Talkshow einen sympathischen, überzeugenden Eindruck macht, entsteht öffentlicher Druck auf seine Richter. Auch im umgekehrten Fall – Hoyzer wirkt fies und schuldig – entsteht ein solcher Druck. Die Talkshow wirkt wie ein Volksgericht.

Im Fernsehen kommt es vor allem darauf an, wie jemand wirkt. Im Gericht kommt es vor allem darauf an, was jemand getan hat. Das ist der Unterschied. Verdächtige, gegen die ein Verfahren läuft, müssen für Talkshows tabu sein, vor allem für solche, die ein Ort des Wohlfühljournalismus sind.

Das Showbusiness soll die Justiz nicht bei der Arbeit stören. Aus einem Verbrechen Gewinn in Form öffentlicher Aufmerksamkeit und fetter Quoten zu ziehen, ist in hohem Maß unethisch. Dieser Vorwurf betrifft beide, Kerner, der nachvollziehbaren journalistischen Impulsen folgt, und Hoyzer, der als Dank für seine Bestechlichkeit ein Honorar bekommt. Eine etwas andere Sache ist es, wenn Leute in den Talkshows sitzen, die ihre Strafe verbüßt haben, etwa der Erpresser Funke, genannt Dagobert.

Kerner sagt sinngemäß, er verstehe die ganze Aufregung nicht, der Schiedsrichterskandal sei doch ein Thema, das die Leute interessiere. Gewiss. Mit dieser Begründung, die man skrupellos nennen muss, könnte man auch den nächsten praktizierenden Kannibalen oder einen Zuhälterboss einladen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false