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Kultur: Der Stempel der Freiheit

Der 9. November ist ein zentrales Datum der deutschen Geschichte. An ihm zeigt sich das Verhältnis der Bürger zur Obrigkeit – im Guten wie im Schlechten

Lenin soll gesagt haben, die Deutschen würden sich erst eine Bahnsteigkarte kaufen, ehe sie einen Bahnhof stürmen. Sollte heißen: zu einer richtigen Revolution sind die gar nicht fähig. Andere sind weitergegangen und unterstellten den Deutschen Unterwürfigkeit als Nationalcharakter.

Inzwischen haben Deutsche doch eine erfolgreiche Revolution zu Stande gebracht – wenn wir unter einer Revolution den von der Bevölkerung erzwungenen Zusammenbruch eines Herrschaftssystems mitsamt seiner Legitimation verstehen, und nicht außerdem fordern, dass dies eruptiv und mit reichlich Blutvergießen abläuft. Die SED hat vor den Demonstranten kapitulieren müssen, am sinnfälligsten bei der Leipziger Montagsdemonstration vom 9. Oktober 1989. Alles war zur gewaltsamen Niederschlagung vorbereitet, einschließlich des Internierungslagers im Gelände der AGRA. Die Leipziger Krankenhäuser waren mit zusätzlichen Blutkonserven beliefert worden. Den Demonstranten war das Risiko bewusst; sie wussten ja, dass die Tage zuvor in Berlin mit brutaler Härte und Massenverhaftungen gegen die Demonstranten vorgegangen worden war. An Mut also hat es nicht gefehlt, übrigens auch auf der anderen Seite nicht. Es gab bei den Arbeiterkampfgruppen und bei der Volksarmee eine beachtliche Anzahl von Befehlsverweigerungen. Die These von der konstitutiven deutschen Duckmäuserei kann also nicht ganz stimmen.

Und doch behielt Lenin irgendwie Recht. Es ging alles ungemein ordentlich zu. Demonstriert wurde nach Feierabend. Es gab keinen Generalstreik, nicht einmal Arbeitsniederlegungen. Als sich der Demonstrationszug der Leipziger Stasi-Zentrale näherte, kam es nicht zum Sturm auf die Bastille. Demonstranten mit Kerzen schützten den Eingang. Und als am 9. November die Mauer fiel, war auch das kein Akt des entfesselten Volkszorns. Die DDR-Bürger liefen am Abend massenhaft zu den Grenzübergängen, weil sie gehört hatten, sie dürften „ab sofort“ ganz legal ohne Pass und Visum rüber in den Westen. Das war ein glückliches Missverständnis, ausgelöst durch Günter Schabowskis Fehlinterpretation des Entwurfs eines neuen Reisegesetzes, das keineswegs die sofortige Öffnung der Grenzen vorsah. Und für den ersten Westbesuch in den Tagen danach nahmen die meisten ganz korrekt Urlaub und holten sich vorher den Stempel im Personalausweis, der noch eine Zeit lang gefordert wurde. Den Stempel bekam jeder, man hätte also aufs Stempeln auch verzichten können. Aber nein, es musste ja korrekt zugehen.

Ein revolutionärer Akt war der Fall der Mauer also nicht, aber auch kein Geschenk der SED. Er war durchaus eine Folge des Aufbegehrens. Egon Krenz und die Seinen hatten Honecker zum Rücktritt gezwungen, um nun mit ein bisschen Perestroika, Glasnost und dem neuen Reisegesetz die aufgebrachte Bevölkerung zu besänftigen. Aber sie verhedderten sich, und die Öffnung der Mauer gab dem SED-Regime dann den Rest. Einen Monat saß man am Runden Tisch, vier Monate später gab es die ersten freien Wahlen in der DDR. Und sie brachte die ungelöste „deutsche Frage“ unabweisbar auf die Tagesordnung. Elf Monate später war Deutschland vereinigt, auch dies nicht in einem revolutionären Akt, sondern schön ordentlich durch innerdeutsche und internationale Verträge in die Wege geleitet.

Also: Irgendwie hat Lenin Recht behalten. Was er nicht ahnen konnte: dass eben die Friedlichkeit des Volks die SED-Herrschaft zu Fall brachte. SED-Volkskammerpräsident Horst Sindermann sagte treffend: „Auf alles waren wir vorbereitet, bloß nicht auf Kerzen.“ Ein Sturm auf die Stasi-Zentrale in Leipzig hätte unweigerlich den Gegenschlag ausgelöst. Und ein Sturm auf die Mauer hätte, anders als die Leipziger Montagsdemonstration, die Sowjetunion nicht kalt gelassen. Auf eine Wiederholung des 17. Juni 1953 waren die Genossen perfekt vorbereitet, auf eine gewaltlose Revolution nicht.

Und auch die deutsche Einheit konnte gar nicht als revolutionärer Akt zu Stande kommen, denn so souverän waren die beiden deutschen Staaten nicht. Als am 17. Juni 1990 in der anschließenden Volkskammersitzung die Einigungsbegeisterung um sich griff und der Antrag zum sofortigen Beitritt gestellt wurde, wurde er mit hohem Geschäftsordnungsaufwand und vielen Auszeiten in einen Ausschuss abgeschoben. Denn vorher war das Einverständnis der Siegermächte und das unserer Nachbarn nötig.

Das ist offenbar tatsächlich eine in Deutschland tief verwurzelte Haltung: Es muss alles legal zugehen. Man möchte einwenden, dass die Zahlen zu Schwarzarbeit, Steuerhinterziehungen und Korruption eine andere Sprache sprechen. Demnach nehmen es viele für sich selbst mit der Legalität gar nicht so genau. Oder sie nehmen es genau, aber in illegitimer Weise, das heißt gegen Sinn und Zweck des Gesetzes. Denn legal und legitim sind zweierlei Dinge. Der Anspruch von Profifußballern auf Steuerbegünstigung wegen Sonntagsarbeit ist vielleicht legal, aber nicht legitim. Auch wenn das nicht unbedingt spezifisch deutsche Probleme sind, gibt es jedenfalls eine spezifisch deutsche Regelungswut, die nicht nur den Behörden anzulasten ist, weil sie auch einer Erwartungshaltung entspricht.

Für jedes Problem wird ein Gesetz gefordert. Und es gibt eine typisch deutsche Prozessierwut. Ihre charakteristischste Variante: gegen die Exekutive prozessieren. Gegen jedes Reformvorhaben droht irgendjemand mit dem Verfassungsgericht. Das höchste Ansehen hat in Deutschland nicht die gewählte Volksvertretung, die Regierung schon gar nicht, sondern das Verfassungsgericht. Obwohl die Verfassungsrichter aus guten Gründen nicht vom Volk gewählt werden.

Um das Legale und das Legitime voneinander unterscheiden zu können, ist Umsicht erforderlich oder Urteilskraft. Die Beschränkung auf den Legalitätsgesichtspunkt verengt den Horizont, sie macht politisch blind. Das gibt Anlass, auf zwei weitere 9. November zu sprechen zu kommen. Am 9. November 1923 fand der Hitler-Ludendorff-Putsch statt, an eben jenem Tag, an dem 1918 die Republik ausgerufen worden war, gegen die der Putsch gerichtet war. Hitler erklärte die demokratischen Regierungen für abgesetzt und organisierte eine Demonstration zur Feldherrnhalle. Der Putsch wurde niedergeschlagen, es gab Tote und Verletzte, die die Nazis zu Märtyrern der Bewegung stilisierten. Den 9. November erklärten sie zum Gedenktag der „Bewegung“. Zehn Jahre später wurde derselbe Hitler ganz legal vom Reichspräsidenten zum Reichskanzler ernannt. Umgehend ließ er die Grundrechte suspendieren, was die Weimarer Verfassung formal zuließ. Damit war der Weg frei für die Rassengesetzgebung, die die Deutschen jüdischer Religion und jüdischer Herkunft systematisch ihrer bürgerlichen Rechte beraubte. Das war schlicht in Gesetzesform gebrachtes Unrecht.

Und wieder an einem 9. November, nämlich 1938, brannten die Synagogen. Geschäfte und Wohnungen deutscher Juden wurden verwüstet. Nicht wenige wurden misshandelt, umgebracht, inhaftiert. Und dann wurden die Opfer noch dadurch verhöhnt, dass ihnen eine horrende Strafzahlung auferlegt wurde. Das war der erste Schritt von der Entrechtung zur Vernichtung. Zu all dem wäre noch viel zu sagen. Hier kommt es mir auf das Anfangsmoment an, auf den falschen, verheerenden Trost: Wenn Hindenburg ihn legal beruft, ist das auch legitim. Das scheint mir der berechtigte Kern des den Deutschen vorgeworfenen Obrigkeitsgehorsams zu sein. Über die Jahrhunderte hinweg handelte es sich nicht um Kadavergehorsam, der sich zum bloßen Vollzugsorgan beliebiger Befehle macht. Das wurde er erst unter der Devise „Führer befiehl, wir folgen“. Zuvor war es das Vertrauen, dass, was rechtens ist, auch gerechtfertigt sei, eine Haltung, die blind war gegenüber dem Unrecht in Gesetzesform. Wie erklärt sich diese deutsche Eigentümlichkeit, die ich hier kurz Legalismus nennen möchte? Nicht zuletzt mit den zahlreichen deutschen Erfahrungen mit Recht und Gesetz, die nicht die schlechtesten waren.

Ein Rückblick: Es gab im Mittelalter Könige, Herzöge und Reichsstädte, aber keinen Staat. Es gab nur Obrigkeiten im Plural und zwischen diesen ständig Streit. Der wurde in Fehden ausgetragen, in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts, wir können auch sagen: als Selbstjustiz. Erst auf dem Reichstag zu Worms 1495 konnte Kaiser Maximilian I. den Beschluss des „ewigen Landfriedens“ erwirken. Berthold von Henneberg, als Erzbischof von Mainz zugleich Kurfürst, Reichskanzler und Vorsitzender des Reichstags von Amts wegen, wollte jedoch mehr. Er forderte ein Reichsregiment, also eine Reichsregierung, die den Kaiser auf repräsentative Aufgaben beschränkte, und ein Reichsgericht für die Streitigkeiten der Reichsstände untereinander. Zusammen mit dem Reichstag als der Versammlung aller reichsunmittelbaren Stände (der Bundesrat ist sein Nachfolger) wäre das gewissermaßen eine Fürsten-Demokratie auf Reichsebene gewesen. Dem Reichsregiment hat sich Kaiser Maximilian erfolgreich widersetzt, aber das Reichskammergericht kam tatsächlich zu Stande. In Frankfurt am Main gegründet, nahm es schließlich für 162 Jahre in Speyer seinen Sitz. Nach der Zerstörung 1689 siedelte es nach Wetzlar über. Es verschwand, als 1806 unter Druck Napoleons das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ aufgelöst wurde.

Zuständig war das Gericht zuerst für Streitigkeiten zwischen den Ständen und für den Bruch des ewigen Landfriedens. Damit war den Ständen formell das Recht zur Selbstjustiz genommen, sie waren auf den Rechtsweg verwiesen. Tatsächlich hat sich der Landfrieden schließlich durchgesetzt. Man kann das an den Brandenburger Dorfkirchen ablesen. Ursprünglich waren sie zugleich Fluchtburgen, von innen zu verriegeln und mit Fenstern so schmal, dass niemand eindringen konnte. Im 17. Jahrhundert wurden die Fenster vergrößert. Als Festungen hatten die Kirchen ausgedient.

Nach dem Bauernkrieg beschloss der Reichstag 1525, dass nun auch Untertanen gegen unrechte Behandlung beim Reichskammergericht klagen können. 1568 ordnet der Reichstag an, das Reichskammergericht solle vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auch die beklagte Obrigkeit hören, was demnach oft unterblieben war. Dass nun gegen Entscheidungen der landesherrlichen und reichsstädtischen Gerichte beim Reichskammergericht appelliert werden konnte, war eine ungeheure Neuerung.

Bei Unruhen und Aufständen Ende des 18. Jahrhunderts hat das Gericht hart gestraft, aber zugleich konkrete Reformempfehlungen an die Obrigkeit formuliert, also die gesellschaftlichen Ursachen solcher Unruhen ins Visier genommen. Die Aufklärung zeigte Wirkung. Absolutistische Willkür hat es in Deutschland reichlich gegeben. Aber im Unterschied zu Frankreich konnte der Absolutismus nie ganz absolut werden. Es gab da eben immer noch das Reichskammergericht.

Nach der Französischen Revolution hat ein Kameraljurist des Reichskammergerichts einmal gesagt, Deutschland brauche keine Revolution, solange es das Reichskammergericht habe, bei dem die Untertanen Recht suchen und finden könnten. Das war zu viel behauptet. Zwar gewährte der „aufgeklärte Absolutismus den Untertanen die Betätigungsfreiheiten, die im absolutistischen Frankreich nur revolutionär errungen werden konnten“. Andererseits: Das „spezifisch deutsche Vertrauen auf die Reform von oben hat hier eine ihrer Wurzeln“.

„Während sich in Westeuropa der Rechtsstaat als ein auf Wahrung der Menschenrechte ausgerichtetes politisches System entfaltete, führte die vom Reichskammergericht maßgeblich mitgeprägte historische Erfahrung der Deutschen zur Form des Rechtswegestaates“, schreibt der Historiker Bernhard Diestelkamp. Das ist zwiespältig. Bis heute ist bei vielen das Interesse an der Jurisdiktion größer als das an der Partizipation. Aber erst Partizipation, die Teilnahme und Anteilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten, macht aus Untertanen Bürger.

Der Autor ist Professor für Theologie an der Humboldt-Universität Berlin. Er war 1990 Vorsitzender der SPD-Fraktion in der einzigen frei gewählten Volkskammer der DDR. –

Literatur: B. Diestelkamp/I. Scheurmann (Hrsg.): Friedenssicherung und Rechtsgewährung. Sechs Beiträge zur Geschichte des Reichskammergerichts und der obersten Gerichtsbarkeit im alten Europa, Wetzlar 1997.

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