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Kultur: Die Geldmaschine

Die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder sollen fusionieren

Am heutigen Donnerstag werden sich die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler zusammensetzen, um die seit Monaten vorbereitete Fusion der Kulturstiftung der Länder (KSL) – eifersüchtig gehütete Ländersache – und der Kulturstiftung des Bundes (BKS) – trotziger Kompetenzzuwachs des Bundes – zu verhandeln und zu beschließen. Ob da zusammenwächst, was tatsächlich zusammengehört, ist unter Kulturpolitikern durchaus umstritten. Einen Namen hätte das neue Kind bereits: „Deutsche Kulturstiftung“ – auf jeden Fall besser als der formalistische Vorschlag „Kulturstiftung des Bundes und der Länder“. Und der Sitz bliebe da, wo die BKS aus Föderalismusgründen angesiedelt wurde, in Halle im kulturell nicht eben gesegneten Sachsen-Anhalt. Die KSL residiert in Berlin, ihre Mitarbeiter werden dort bleiben; die BKS-Mitarbeiter hätten gleichfalls ihre Büros viel lieber in der Hauptstadt.

In Berlin kann man nämlich direkt ins Flugzeug steigen. Das entspricht dem Tätigkeitsprofil, das sich die BKS unter ihrer künstlerischen Leiterin Hortensia Völckers zurechtgeschneidert hat: weltumspannend. An manchen von der BKS geförderten, um nicht zu sagen überhaupt erst angeregten Projekten hat sich heftige Kritik entzündet. Nicht jeder mochte einsehen, dass die Kulturförderung des Bundes sich auf Tagungen in Caracas oder Kroation erstrecken müsse, und die umtriebigen Kollegen der Karlsruher Avantgarde-Hochschule ZKM, so wird bemängelt, seien auch verdächtig oft mit von der Partie.

Dass über derlei die Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern sprechen sollten, ist höchst unwahrscheinlich; da geht es um die leidige Frage der Zuständigkeiten in Sachen Kultur. Merkwürdig genug, dass die Länder-Chefs die eine Weile vehement betriebene Debatte über die „Entflechtung“ – nunmehr verschämt als „Systematisierung“ bezeichnet – schon wieder vergessen haben und mit Macht auf eine neue, mischfinanzierte Einrichtung zusteuern. Nun heißt es in dem im Hause von Kulturstaatsministerin Weiss zusammengefassten „Eckpunktepapier“ zur Fusion, die Beratungen zwischen Bund und Ländern hätten „zu einer kraftvollen Bestätigung des kooperativen Kulturföderalismus geführt“.

Bei der KSL hielten die Länder den Bund hübsch draußen; dafür hat sich der Bund bei der BKS auf die Kompetenzen berufen, die unstreitig ihm zustehen, also gesamtstaatlicher und internationaler Natur sind; was andererseits die Entfaltung der mit üppigen 25,6 Millionen Euro und ab 2004 gar mit 38,3 Millionen dotierten Einrichtung begrenzt.

Bei der Nennung der Summen bekommen Künstler und Institutionen allerorten leuchtende Augen. Zusammen mit den von den Ländern für die KSL aufgebrachten acht Millionen Euro würde die kombinierte Finanzkraft beider Einrichtungen 46 Millionen Euro per annum betragen, sie wäre damit die potenteste Kulturstiftung Europas. Ihren Doppelcharakter würde sie gleichwohl beibehalten: Die 1988 begründete KSL sorgt sich um den Ankauf von abwanderungsbedrohten Kulturschätzen für Museen und Archive in ganz Deutschland, und zwar nach aktuellem Bedarf und ohne jede Länder-Quotierung; die erst vor anderthalb Jahren ins Leben gerufene BKS hingegen hat sich die Förderung der – am liebsten gattungsübergreifenden – Gegenwartskünste auf die Fahnen geschrieben (auch wenn die jüngsten, am Montag getroffenen Förderbeschlüsse, etwa für eine Ausstellung mit DDR-Kunst in der Berliner Nationalgalerie oder zur Finanzierung des Einstein-Jahres 2005, eine etwas konservativere Linie erkennen lassen).

In der neuen Einheitsstiftung würden Finanzierung und damit auch Entscheidungsbefugnis weiterhin der bisherigen Aufteilung folgen. Die Länder blieben für „die Förderung des Erwerbs, der Pflege und der Erforschung für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse“ sowie die „Dokumentation und Präsentation vor allem deutscher Kunst und Kultur“ zuständig, der Bund für „die länderübergreifende Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur“ sowie „die Förderung von überregional und international bedeutsamen innovativen Kunst- und Kulturvorhaben“. Diese Aufteilung wird im „Eckpunktepapier“ mit dem Bild zweier „Säulen“ illustriert. Und, damit die heilige Kulturhoheit der Länder blütenrein bleibe, wird festgestellt, dass bei Zuwendungsentscheidungen innerhalb dieser Säulen „dem jeweiligen Finanzier das entscheidende Stimmrecht zukommt“. Dazu gibt es noch eine dritte, gemeinsame Säule, in die Fördertöpfe der Kultusministerkonferenz sowie die (ohnehin bereits abgemagerte) „Stiftung Kulturfonds“ einfließen sollen. – Dass die „Deutsche Kulturstiftung“ zwei gleichberechtigte Leiter(innen) haben soll, nämlich diejenigen, die KSL und BKS ohnehin schon leiten – Karin von Welck und Hortensia Völckers –, versteht sich geradezu von selbst.

Es gibt nicht wenige Kulturpolitiker, die nach dem Sinn einer Fusion fragen, die keine ist: und ob sich die beiden Einrichtungen nicht derart profiliert hätten, dass sie am sinnvollsten weiterhin getrennt arbeiten sollten.

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