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Kultur: Die Maßlosigkeit der Aktionäre

Der Kunsthistoriker Andreas Hüneke über den Fall Kirchner und den Streit um Restitutionen

Herr Hüneke, was ist Provenienzforschung, und warum ist sie so wichtig?

Provenienzforschung geht den Geschichten von Kunstwerken nach, vom Atelier bis heute. Einerseits sind es kulturgeschichtliche Fragen: Wer war Sammler? Was wurde gesammelt? In den letzten Jahren ist uns jedoch immer stärker bewusst geworden, dass während der Nazizeit nicht nur Werke aus Museen, die in der Aktion „Entartete Kunst“ 1937 beschlagnahmt worden sind, den Besitzer gewechselt haben, sondern auch Privatleuten Kunstwerke entzogen wurden – oft gerade jüdischen Sammlern durch die rassische Verfolgung. Das soll wenigstens ansatzweise wiedergutgemacht werden.

Seit wann beschäftigen Sie sich damit?

Ich forsche seit Jahrzehnten über die Aktion „Entartete Kunst“ in den Museen – und dadurch über die Geschichte einiger Privatsammlungen. Dazu gehört die Sammlung Alfred Hess in Erfurt.

In Berlin wird seit Wochen über die Restitution von Ernst Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ aus dem Brücke-Museum an die Erben von Alfred Hess gestritten. Ein spektakulärer Einzelfall?

Die Spitze eines Eisbergs. Es hat in den letzten Jahren etliche Restitutionen gegeben, oft verbunden mit Rückkäufen der Museen, die die umstrittenen Kunstwerke zum zweiten Mal, nun von den Sammlererben, erworben haben.

Was ist neu am Restitutionsfall BrückeMuseum?

Erstmals regt sich Protest, weil Zweifel bestehen, ob eine „faire Lösung“, wie sie die Washingtoner Erklärung fordert, gefunden worden ist. Ich hoffe sehr, dass die „Handreichung“, eine Übereinkunft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die die Restitution von Kunstwerken als Wiedergutmachung regelt, überarbeitet wird. Angesichts der Hybris der Auktionspreise, die auch von diesen Fällen angetrieben wird, scheint es mir sinnvoll, Restitutionsansprüche zu befristen. Zudem ist etwa der von den Museen geforderte Nachweis, dass ein Verkauf der Werke während der Nazizeit auch ohne Nazis stattgefunden hätte, unsinnig, weil es dafür keinen Beweis geben kann.

Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen den Erben der Sammler, ihren Anwälten und den Auktionshäusern?

In vielen Fällen scheint der Impuls für eine Restitutionsforderung von spezialisierten Anwälten auszugehen, vielleicht auch indirekt von den großen Auktionshäusern. Wir haben es inzwischen mit der Enkelgeneration zu tun, die sich erst seit relativ Kurzem für den Kunstbesitz der Großeltern interessiert. Das trifft vermutlich auf die Hess-Erben zu, wie auch auf die Erben von Ludwig und Rosy Fischer, aus deren Sammlung das Brücke-Museum zwei weitere Kirchners besitzt. 1990 fand eine Ausstellung zur Sammlung Fischer in Frankfurt und Halle statt, zu deren Eröffnung die damals noch lebende Schwiegertochter anreiste. Dabei war Restitution kein Thema.

Geht es bei den Enkeln nur noch ums Geld?

Das Interesse am unrechtmäßig verlorenen Vermögen ist so berechtigt wie das am Kunstbesitz. Den Museen aber geht es um die Bilder, den Erben meist um finanziellen Ersatz. Es sollte ein Ausgleich gefunden werden, der die Maßlosigkeit des Kunsthandels bei Einzelstücken der klassischen Moderne vermeidet.

Ist das realistisch? Der Direktor des Kirchner-Museums in Davos schätzte den Marktwert der „Straßenszene“ im Auftrag des Senats auf zehn Millionen Euro, Christie’s bietet das Bild am 8. November für 18 bis 25 Millionen Dollar an.

Es ist keineswegs so, dass die Erben diese Summe erhalten werden. Wahrscheinlich bleibt mehr als die Hälfte bei den Anwälten und Auktionshäusern. Wenn das wegfiele, bekämen die Erben sogar mehr, und trotzdem könnten sich die Museen den Rückkauf leisten.

Lässt sich die Verpflichtung zur Wiedergutmachung durch Rückgabe überhaupt durch Sachargumente entkräften?

Ich plädiere dafür, dass alle „Fälle“ einer Sammlung künftig im Zusammenhang betrachtet werden. Betroffene Museen sollten sich gemeinsam darüber verständigen, wie sie ihrer politisch-moralischen Verpflichtung nachkommen. Schließlich geht es auch um öffentlichen Kulturbesitz, dessen Bedeutung weit über Vermögenswerte hinausgeht.

Wie kamen Sie zum Restitutionsfall im Brücke-Museum?

Nachdem die Hess-Erben Restitutionsansprüche in Berlin, Erfurt, Duisburg, Essen und andernorts angemeldet hatten, habe ich mein Wissen über die Sammlung schriftlich zusammengefasst und den betroffenen Museen Ende 2004 kostenlos zur Verfügung gestellt – auch der Berliner Kulturverwaltung in Vertretung des Brücke-Museums. Von den Anwälten der Hess-Erben erhielt ich 14 Tage später die Mitteilung, dass die Senatsverwaltung ihnen mein Papier zugeschickt habe – ohne meine Genehmigung. Über so viel Dilettantismus und Verantwortungslosigkeit gegenüber den anderen Museen war ich entsetzt.

Martin Roth, der Generaldirektor der Dresdner Museen, hat einen „Feuerwehrfonds“ für den Rückkauf restituierter Bilder gefordert. Ist das eine Lösung?

Wenn die Praxis weiter so läuft wie gehabt, wird auch das nicht viel helfen, weil uns die großen Auktionshäuser immer überbieten werden. Wir brauchen das Entgegenkommen der Erben. Sammler wie Alfred Hess haben in einer Symbiose mit den Museen existiert. Sie wurden von Museumsleuten beraten und haben den Museen oft schon zu Lebzeiten Stiftungen gemacht. Der nationalsozialistische Staat war Gegner der Sammler und der Museen. Die heute umstrittenen Werke müssen weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben – das war meist auch das Vermächtnis der Sammler.

Das Gespräch führte Michael Zajonz.

Andreas Hüneke , 1944 in Wurzen

geboren, lebt als freier Kunsthistoriker und Ausstellungskurator in Potsdam. Er forscht unter anderem über die Geschichte jüdischer Sammler.

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