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Kultur: Die Werte der Anderen

Zwischen Institution und Individuum: die Interpretation der Menschenrechte in Ost und West

Die Idee der Menschenrechte hervorgebracht zu haben ist eine der großen Kulturleistungen des Abendlandes. Dies ist zumindest eine bei uns verbreitete Überzeugung. Ihr Gegenstück findet sie in dem Argument, dass die Menschenrechte außerhalb der westlichen Welt eher ein Fremdkörper sind. Auch der politische Autoritarismus Ostasiens hat sich seiner bedient, so in der „Asian values“-Kampagne, mit der die Regierungen der ASEAN-Staaten in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gegen die Hegemonie „westlicher“ Werte Front machten.

Zwar wird dabei die Idee der Menschenrechte nicht pauschal zurückgewiesen. Es wird aber gegen ein Asien angeblich wesensfremdes Verständnis der Menschenrechte polemisiert, das sich in einer übersteigerten Betonung der Rechte vor den Pflichten sowie des Individuums vor dem Kollektiv ausdrücke. Eine solche Fokussierung auf die individuelle Freiheit widerspreche nicht nur den Gemeinschaftstraditionen, sondern auch den wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben der asiatischen Länder.

Auch die Volksrepublik China folgt dieser Linie, wenn es gilt, sich gegen Kritik an Menschenrechtsverletzungen zu verwahren. Die Achtung der Menschenrechte, von denen heute auch die chinesische Verfassung spricht, besteht hiernach in erster Linie darin, die nationale Entwicklung durch den Staat zu organisieren, um die materielle Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die Festnahmen chinesischer Oppositioneller wie jüngst des Künstlers Ai Weiwei können dann nicht als menschenrechtsrelevant gelten. Denn hier verstoßen „Einzelgänger“ gegen das Recht des Staates, der sich selbst in der Rolle des Vertreters der Gemeinschaft als primären Rechtsträger sieht. Mit dem Fokus auf das Kollektiv wird der ursprüngliche Gedanke der Menschenrechte allerdings ausgehöhlt, denn die Entwicklungspolitik ist ihrerseits nicht mehr an Standards des individuellen Rechtsschutzes kontrollierbar. Eine ähnliche Aushöhlung findet aber statt, wenn Menschenrechte auf Freiheitsrechte reduziert werden und die soziale Gerechtigkeit außer Acht bleibt.

Es wäre nun vorschnell, eine Kluft zwischen „westlichen“ und „chinesischen“ Menschenrechtsvorstellungen zu konstatieren. Nicht alle Bürger der Volksrepublik teilen die Meinung der ihnen aufgezwungenen Regierung, die wiederum im Westen, sei es aus Opportunismus, sei es aus Überzeugung, immer wieder auf Verständnis stößt. Sucht man nach Invektiven gegen die Menschenrechte, so wird man gerade im Westen fündig. Es war der Katholizismus des 19. Jahrhunderts, der die Forderungen nach Meinungs- und Gewissensfreiheit als „pestartige Irrtümer“ zurückwies. Dergleichen ist bislang von keiner asiatischen Stimme zu hören gewesen. Auch historisch sind die Geschichten viel zu sehr miteinander verflochten, als dass wir von geografischen Fronten sprechen könnten.

Moderne chinesische Philosophen haben nicht ohne Plausibilität unter Hinweis auf den Einfluss des Konfuzianismus auf die Freidenker der Aufklärung eine indirekte Mitautorschaft des Konfuzianismus schon an den Menschenrechtserklärungen des 18. Jahrhunderts reklamiert. Viel direkter war die chinesische Beteiligung an der Formulierung der „Universal Declaration of Human Rights“ von 1948, an der der Diplomat Zhang Pengchun entscheidenden Anteil hatte. Die bis heute wirkmächtige illiberale ostasiatische Staatsraison wiederum ist von europäischen Einflüssen aus dem Rechtspositivismus, dem Darwinismus und schließlich dem Leninismus zutiefst mitgeprägt und nicht einfach ein Produkt chinesischer Traditionen.

Auch die Versicherung, dass Menschenrechte und Demokratie auf China nicht passen, ist schon westlichen Ursprungs und nicht erst chinesische Erfindung – schließlich hatte Europa die Ausplünderung des Landes und nicht die Verbreitung der Menschenrechte auf seiner Agenda. Die postkolonialen Eliten Asiens, die sich für ihre paternalistische, bevormundende Politik auf die Traditionen ihrer Länder berufen, wandeln in den Spuren der alten Kolonialherren. Wohin wir auch blicken, sehen wir keine einfache Scheidung in West und Ost, sondern eine geteilte Verantwortung sowie Koalitionen der Interessen quer zu allen Grenzen. Auch wenn es Sperrigkeiten geben mag, sind nicht die Kulturen das Problem, sondern die, die sich auf sie berufen. Hierbei fallen sie oft genug hinter das längst Geleistete zurück, statt es sich im Lichte der Moderne neu anzueignen. Wenn eine solche Aneignung gelingt, verpufft der Einwand, die Menschenrechte gefährdeten die „kulturelle Identität“.

Ein Beispiel für die hier liegenden Möglichkeiten liefert die chinesische Philosophie, die den Gedanken der Menschenrechte zwar nicht selbst hervorgebracht hat, aber über genügend Substanz verfügt, um ihn mit eigenen Ressourcen zu stützen und einzubürgern. Der Konfuzianismus ist diesen Weg tatsächlich gegangen, nachdem er mit dem Ende des Kaiserreichs von seiner Verbindung mit den Institutionen befreit war. Es ist zu hoffen, dass ihn die Perspektive einer neuerliche Liaison mit dem Obrigkeitsstaats nicht wieder vom Weg abbringt.

Motive der Machtkritik, die sich schon im frühen Konfuzianismus finden, lassen sich bei allen Ambivalenzen durchaus als Elemente einer möglichen chinesischen Vorgeschichte der menschenrechtlich fundierten Demokratie sehen. So hat Mengzi (370–290 v. Chr.) den Menschen als moralisches Wesen gesehen, das aus sich heraus zum richtigen Handeln und Urteilen fähig ist, ohne der Inzuchtnahme durch harsche Institutionen zu bedürfen. Seine moralische Natur, so Mengzi, ist Träger einer „Würde“, die im Unterschied zu den Würden der Gesellschaft von keinem Herrscher verliehen oder genommen werden kann. In diesen Annahmen steckt mehr als der wohlwollende Paternalismus und der Appell an die Pflicht der Mächtigen, über die der vormoderne Konfuzianismus de facto nicht hinausgekommen ist.

Die Überzeugung, im Besitz der angeborenen Moralität zu sein, hat unter den frühen Konfuzianern zu mancher stolzen Bekundung eines aufrechten Ganges gegenüber der politischen Macht geführt. Das gegenwärtige China ist an einem solchen Konfuzianismus allerdings nicht interessiert. Konfuzius wird vielmehr benötigt, um dem autoritären System die kulturelle Weihe zu verleihen. Auch dieses Verfahren einer Legitimation qua Tradition ist aber bereits im frühen China durchschaut worden. Man kann nicht ein Kind in einen Fluss werfen, nur weil der Vater ein guter Schwimmer war, so lesen wir schon im dritten vorchristlichen Jahrhundert. Die Vergangenheit, wie immer sie war, kann gegenüber dem Jetzt und der Zukunft keine Autorität beanspruchen.

Die Idee der Menschenrechte mag zuerst im Westen Form angenommen haben. Ihre Geschichte und ihre Gegenwart zeigen allerdings, dass sie keinen privilegierten Ort hat – sie ist überall dort zu Hause, wo man willens ist, sich um sie zu bemühen. Hieraus folgt vor allem eins: Entscheidend ist nicht, wer die Menschenrechte auf seinem historischen Konto verbuchen zu können meint. Entscheidend ist, wer ohne Anmaßung überhaupt in ihrem Namen sprechen kann.

Der Autor lehrt Geschichte und Philosophie Chinas an der Ruhr-Universität Bochum. Im Frankfurter Klostermann Verlag hat er zusammen mit Hubert Schleichert zuletzt eine Einführung in die „Klassische chinesische Philosophie“ veröffentlicht.

Heiner Roetz

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