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Kultur: Ehefrau erwirkt Schwärzung in Kinski-Buch

Eine umstrittene Stelle in der Kinski-Biografie des Berliner Aufbau-Verlags wird geschwärzt. Die Auslieferung der zweiten Auflage des Buches „Kinski“ von Christian David ist gestoppt worden, die noch nicht verkauften Bände der ersten Auflage (5000 Exemplare) wurden zurückgerufen.

Eine umstrittene Stelle in der Kinski-Biografie des Berliner Aufbau-Verlags wird geschwärzt. Die Auslieferung der zweiten Auflage des Buches „Kinski“ von Christian David ist gestoppt worden, die noch nicht verkauften Bände der ersten Auflage (5000 Exemplare) wurden zurückgerufen. Vorausgegangen waren eine einstweilige Verfügung von Klaus Kinskis letzter Ehefrau Minhoi Loanic gegen den Verlag und Abmahnungen gegen zwei große Buchhandlungen.

In der Passage schildert der Autor Gemeinsamkeiten in der Persönlichkeit von Kinski und Loanic. Sie hätten „die Erfahrung von Einsamkeit und Selbstzweifel“ sowie „eine Geringschätzung des eigenen Körpers, eine Neigung dazu, sich an andere zu verkaufen“ geteilt. „Frau Loanic fühlt sich von dieser Aussage empfindlich getroffen“, sagt ihr Anwalt Hermann-Josef Omsels von der Berliner Kanzlei Hertin. Der Autor bewege sich in einem „Tabubereich, der die Öffentlichkeit nichts angeht“. Das Landgericht sah die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre der gebürtigen Vietnamesin verletzt.

„Wenn eine subjektive Wertung gleich als Angriff auf die Imtimsphäre verstanden wird, dann können wir künftig nur noch tabellarische Lebensläufe veröffentlichen“, sagt Aufbau-Programmchef René Strien. Der Verlag will Einspruch gegen die einstweilige Verfügung erheben. Die Rückrufaktion sei gestartet worden, um den Buchhandel vor der Zahlung von Geldstrafen zu bewahren. Strien spricht von „einer Art Zensurmaßnahme“. Im „Windschatten von Verfahren gegen die Yellow-Press“ sei das Persönlichkeitsrecht verschärft worden und treffe nun immer häufiger Buchverlage. So waren Biografien über Herbert Grönemeyer und Hildegard Knef aufgrund von einstweiligen Verfügungen vom Markt genommen worden. Aufsehen erregte das Verbot von Maxim Billers Roman „Esra“, das 2005 vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. chs

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